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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0414
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W35a (Ergänzungstafel 2, Text in Bd. I Einleitg. 34)

W3taaf.(2)Tnz" 1- Zu Ldr-11 37 (xxxv) § 1: Was iemant vint — zu der kirchen.

= mit unwesentlichen Abweichungen 0 52 a 1: Fig. 1, in einem
kurzen Mantel, steht aufrecht und die leere 1. Hand leicht er-
hebend; Fig. 2 schaut nach Fig. 1 zurück; Figg. 3—5 zusammen-
gedrängt im Hintergrund der Kirche, die anders gezeichnet ist.

AUFundeSdeS Fig. 2 hat 3 Äxte gefunden oder einem Dieb (Fig. 1) abgejagt und
bietet sie vor dem Bauermeister und zwei andern Geburen, die
zugleich Kirchspielgenossen sind, auf. Den Dieb verrät der Quer-
sack oder der Mantel, worunter er seine Beute verbirgt.

W3taaf2)g2Z ZU Ldr- 11 37 (XXXV) § 1: Kumt tener — Selb drUte-

Im Gegensinn und abweichend 0 52a 2, wo nur 4 Personen;
über dem Reliquienkästchen schwören zwei, von denen einer zu-
gleich von einem Gegenüberstehenden eine Axt entgegennimmt;
dieser reicht eine zweite Axt hin, während er mit der andern Hand
eine dritte schultert.
F°rts^,z,ung: Fortsetzung zu Nr. 1. O ist insofern mangelhaft, als der Eid, der

Fundklage ö D ' '

dem Text gemäß von drei Leuten geschworen werden müßte, nur
von zweien geschworen wird. Im übrigen stimmen O und W sach-
lich überein. Von den 3 Äxten (s. Nr. 1) hat der Verlierer (Fig. 2)
schon eine zurückbekommen: die beiden andern schickt sich der
Finder (Fig. 1) an, ebenfalls auszuliefern. Der Verlierer „zieht
sich" zu den Äxten „selbdritt" d. h. indem er mit zwei Gehilfen
seinen Verlust beschwört. Der Vorgang spielt sich vor dem Rich-
ter ab, der ein Urteil darüber ausgibt. Ausdrücklich sagt dies
zwar der Text nicht. Aber aus dem Verfahren des Verlierers hat
der Illustrator mit Recht gefolgert, daß er als Kläger dem Finder
gegenübersteht.

W uXTnZ" 3- Zu Ldr-11 38 (XXXVI): Der man sal — ramet eines vogels.

Im Gegensinn, doch sachlich entsprechend 0 52 a 3, wo der

Vogel über den Brunnen weg fliegt und das Gebäude anders ge-
zeichnet.

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