Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0415
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Der Brunnenkranz, „ein Knie hoch über der Erde", ist unge- Absichtslose

' " ° Missetat

deckt. Den Mann der dort steht, trifft einer der Pfeile, die ein
anderer nach dem Vogel über den Brunnen abschließt. Unklar ist
der Zweck des Bauwerks, vor dem der Getroffene steht. Ich ver-
mute, es soll eine Feuerstelle sein, weil sonst der Schaden durch
verwahrlosten Brand nicht angedeutet wäre.

4. Zu Ldr. II 39 (XXXVII) § 1: Wer des nachtis — an den hals. Wd5t*f{E2*faz~
Im Gegensinn, doch sachlich entsprechend trotz einiger Ab-
weichungen in Kleinigkeiten O 52 a 4.

B. der Tagdieb, 1. der Nachtdieb. Jener packt die Korngarben ^ht™edb
bei Sonnenschein auf, dieser nimmt sie beim Schein von Mond
und Sternen. Jenen erwartet das Schwert (oben 351), diesen der
Strick (vgl. oben 29 a 5).

5. Zu Ldr. II 39 (XXXVII) §2: Welch wegeuerüg man — nochWS5t^faz-
sinem werde.

Im Gegensinn und insofern vollständiger 0 52 b 1, als der Führer
des Pferdes dem ihm Gegenüberstehenden Geldstücke in die Hand
gibt, unvollständiger, als das Pferd nicht gesattelt ist und beim
Empfänger des Geldes der Zeigegestus fehlt.

Gegenstück zu Nr. 4. Das fressende Pferd gehört, da es (in W) Das Roß des

° 7 wegfährtigen

gesattelt ist, einem wegfährtigen Mann. Dieser kommt mit bloßer Mannes
Geldzahlung für den Schaden los, da er die Korngarben aufge-
schichtet liegen läßt. Der Empfänger des Geldes deutet (in W)
auf die Korngarben zum Zeichen, daß sie ihm gehören.

6. Zu Ldr. II 32 (XXXVIII) §2: Vortribet - Ion geben. ^Sf"'
Nur teilweise entsprechend 0 52b 2: Fig. 1 trägt kein Schapel

und schiebt mit der 1. Hand die Fig. 2 an der Schulter fort; Fig. 2
steht steif vor Fig. 1 und scheint die Geldstücke nicht zu nehmen,
sondern zu geben.

Im allgemeinen ist W besser als O, mangelhaft jedoch insofern, dffeesind!L
als dort die Gebärde des Vertreibens (Handgeb. 253) fehlt. Der
Herr (Fig. 1), am Schapel kenntlich (s. oben 24) „vertreibt" seinen

399
 
Annotationen