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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0421
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weil nur sie sich auf Erbeigen stützt. So richtig in 0, während in
D der Schwur der Partei ausgeblieben und der von Fig. 6 durch
die oben erklärte und allerdings sehr sprechende Gestikulation
ersetzt ist. Als Helfer des Schwures dienen Figg. 6 und 7. Schöffen
sind sie nicht und brauchen sie nicht zu sein, da Erbeigen nicht
durch gerichtliche Auflassung erworben wird. Nicht zum Schwur
gelangt der Gegner (Fig. 2), da er sich auf Kaufeigen beruft. Daher
falsch O, wo er schwört, richtig D, wo er zum Zeichen seiner An-
sprache zu Boden d. h. auf das Grundstück deutet. 0 hat diese
Gebärde mißverstanden. — Der Meister von X hat den Text buch-
stäblich genommen. Über den wirklichen Sinn der Stelle s. La-
band, Yermögensrl. Klagen 213—215. Übergangen ist der Rechts-
streit am Anfang der Stelle (§ 1), worin die eine Partei sich auf
Lehen, die andere auf Eigen beruft.

2. Zu Ldr. II 44 §1: Welch man ein gut — dar an eine rechte ge- 30b(Taf.60)2.
were.

Farben: Rock rot, Beinkl. gelb. Baum grün. Gebäude grau. Bild-
buchstabe W golden in dunkelblauen Umrissen.

= W 36b 2 (abgeb. bei Grupen, Teut. Alterth. Taf. vor S. 1
unten). Im Gegensinn 0 54 a 3 (wo die Herstellung mittels Bause
evident, Geneal. 266) Siehe Abb. 17 auf S. 406.

Auf den ersten Blick erweist sich D im Vergleich mit 0 als min- Die rechte

Gewere

der vollständig und als fehlerhaft. Wir gehen also von 0 aus. Vor-
geführt werden die äußeren Merkmale der „rechten Gewere",
nicht, wie Grupen a. a. 0.10—20 und Dreyer bei Spangen-
berg, Beitr. 43 meinen, einer Investitur, wozu auch der Text
schlechterdings keinen Anlaß bieten würde. Und zwar hat der
Büdner als Beispiel ein Landgut gewählt. Dieses besteht aus einem
Gehöft (Wohnhaus), Ackerland (Kornfeld, das in D mangelt) und
Wald (Baum). Der Besitzer befindet sich innerhalb des Hauses
(nicht wie in D vor der Tür oder auf der Türschwelle, so daß
schon alle hieraus" von Grupen und Dreyer gezogenen Folge-
rungen entfallen). Von dem Hause aus zieht er die Nutzungen des

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