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= W 39 b 3. Im wesentlichen entsprechend H 9b 3 (TD. IX 8), wo
Fig. 2 mit beiden Händen die Fig. 1 am l. Arm packt und zur weit
geöffneten Tür hinausschiebt und die Kerze nicht angezündet ist.
Mehr mit H übereinstimmend O 59 a 3, wo Fig. 1 beide Hände er-
hebt. — Farben in H: 1) Rock rot-gelb geteilt, Beinkl. gelb; —
2) Rock grün, Beinkl. gelb; das Gebäude rot, die Türe grün; der
Leuchter an den Füßen grün, am Ständer rot. Bildbuchstabe W
Mennig.

Die Kündigung des „Herrn" (s. oben 241) gegenüber dem Zins- J^mSL
mann wird sinnenfällig dadurch ausgedrückt, daß jener diesen aus
dem Hause hinausschiebt (Gebärde der „Vertreibung", Handgeb.
253). Durch seine gebückte Haltung erkennt der Zinsmann an,
daß er sich die Kündigung gefallen lassen muß, weil sie zum rich-
tigen Termin erfolgt. Diesen, Mariä Lichtmesse, zeigt die Kerze
auf dem Kirchenleuchter an, der hinter dem Herrn steht. Denn
es ist der Tag der Kerzenweihe und der Kerzenprozession, wovon
die purificatio Mariae ihren deutschen Namen hat (Franz a. a. O.
I 444f.).

4. Zu Ldr. II 59 §2: Stirbt ouch — sinen phlug. 33b(Taf.66)4.

Farben: 1) Kleidung braun; — 2) Rock grün, Beinkl. rot, Schapel
golden in Rot. Der Pflug gelb. Bildbuchstabe S grün.

= W 39b 4. Im wesentlichen auch H9b4 (TD. IX 9) und im
Gegensinn 0 59 a 4: wo indes der Geldempfänger seinen Mantel
aufhebt, um darin die Münzen einzunehmen. — Farben in H:
1) Rock weiß mit hellroten Längsstreifen, Beinkl. grün mit weißen
Riemen; — 2) Mantel und Rock grün, Beinkl. gelb; der Pflug gelb
mit Ausnahme des Streichbrettes, das unten rot und oben grün
gestrichen. Bildbuchstabe S blau.

Fig. 2 ist der Erbe des gestorbenen Herrn oder der Oberherr, DerZinsmann

° ° ' beim Herren-

an den das Lehen des Gestorbenen fiel. Ihm zahlt der Leihbauer *»"

seinen Zins. Er zieht seinen Pflug hinter sich her, weil dieser,
wie der Text sagt, ihm „Gewähr leistet", m. a. W. weil seine Be-
wirtschaftung des ihm geliehenen Bodens ihm die verdiente Frucht

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