sichert (58 §2 a. E.). So auch die Glosse. Sitzend empfängt der
Gläubiger den Zins wegen seiner obrigkeitlichen, mindestens wegen
seiner übergenössischen Stellung gegenüber dem Zinsmann (Mei-
bom, Pf andr. 207).
33b(Taf.66)5,6. 5, 6. Zu Ldr. II 59 § 3: Des kvniges strase — dem geladen.
Farben: 1) Rock rot; der Wagen gelb, sein Inhalt grün; —
2) Rock grün; der Wagen gelb. Bildbuchstabe D golden in grünen
Umrissen.
= W 39b 5, 6. Im wesentlichen entsprechend H 9b 5, 6 (TD. X 1),
wo aber der Wagen in 5 nur zwischen Rungen mit Baumstämmen
beladen und der Wagen in 6 aus trennbarem Vorder- und Hinter-
wagen bestehend; die Fuhrleute auf den Sattelpferden reitend.
Mehr mit H als mit D übereinstimmend 0 59 b 1, 2, wo jedoch die
beiden Fuhrwerke übereinander gezeichnet und der Führer des
beladenen auf dem Handpferd reitend. — Farben in H: 1) Rock
weiß mit roten Querstreifen; der Wagen gelb, die aufgeladenen
Baumstämme grün; — 2) Rock weiß mit grünen Querstreifen,
Beinkl. gelb; der Wagen gelb. Die Pferde weiß und rötlich ge-
scheckt. Bildbuchstabe D grün.
Fahrordnung j)er leere Wagen muß dem belasteten auf der Königsstraße aus-
auf der ° °
Königsstraße weichen können. Diesem Problem ist der Meister von X, wie wir
aus D und H ersehen, ohne Beihilfe irgendeiner Perspektive, aufs
einfachste mittels zweier parallelen wagrechten Linien Herr ge-
worden. Die obere zeichnet dem beladenen, die untere dem leeren
Wagen seinen Weg vor. Der Zeichner von O (N) übertreibt dies
dadurch, daß er den leeren Wagen in dem Bildstreifen unter den
belasteten versetzt. Hübsch ist es, wie in D und H der Lenker des
Lastwagens den Zügel des Handpferdes rechts anzieht, um das
Gespann in der Richtung nach 1. zu erhalten.
i 34a (Taf. 67)
34a (Taf. 67) i. 1. Zu Ldr. II 60 § 1: Welch man — vorspilt he si.
Farben: 1) Rock rötlich; — 2) Rock rot; — 3) Rock grau, Beinkl.
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Gläubiger den Zins wegen seiner obrigkeitlichen, mindestens wegen
seiner übergenössischen Stellung gegenüber dem Zinsmann (Mei-
bom, Pf andr. 207).
33b(Taf.66)5,6. 5, 6. Zu Ldr. II 59 § 3: Des kvniges strase — dem geladen.
Farben: 1) Rock rot; der Wagen gelb, sein Inhalt grün; —
2) Rock grün; der Wagen gelb. Bildbuchstabe D golden in grünen
Umrissen.
= W 39b 5, 6. Im wesentlichen entsprechend H 9b 5, 6 (TD. X 1),
wo aber der Wagen in 5 nur zwischen Rungen mit Baumstämmen
beladen und der Wagen in 6 aus trennbarem Vorder- und Hinter-
wagen bestehend; die Fuhrleute auf den Sattelpferden reitend.
Mehr mit H als mit D übereinstimmend 0 59 b 1, 2, wo jedoch die
beiden Fuhrwerke übereinander gezeichnet und der Führer des
beladenen auf dem Handpferd reitend. — Farben in H: 1) Rock
weiß mit roten Querstreifen; der Wagen gelb, die aufgeladenen
Baumstämme grün; — 2) Rock weiß mit grünen Querstreifen,
Beinkl. gelb; der Wagen gelb. Die Pferde weiß und rötlich ge-
scheckt. Bildbuchstabe D grün.
Fahrordnung j)er leere Wagen muß dem belasteten auf der Königsstraße aus-
auf der ° °
Königsstraße weichen können. Diesem Problem ist der Meister von X, wie wir
aus D und H ersehen, ohne Beihilfe irgendeiner Perspektive, aufs
einfachste mittels zweier parallelen wagrechten Linien Herr ge-
worden. Die obere zeichnet dem beladenen, die untere dem leeren
Wagen seinen Weg vor. Der Zeichner von O (N) übertreibt dies
dadurch, daß er den leeren Wagen in dem Bildstreifen unter den
belasteten versetzt. Hübsch ist es, wie in D und H der Lenker des
Lastwagens den Zügel des Handpferdes rechts anzieht, um das
Gespann in der Richtung nach 1. zu erhalten.
i 34a (Taf. 67)
34a (Taf. 67) i. 1. Zu Ldr. II 60 § 1: Welch man — vorspilt he si.
Farben: 1) Rock rötlich; — 2) Rock rot; — 3) Rock grau, Beinkl.
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