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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0453
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sie auf sich, um sich die Rekonziliation zu verdienen. Von hier
aus ergibt sich die Möglichkeit in ihm einen zu erblicken „der im
Banne ist". Der geistliche judex legt ihm die Bußwerke auf. Dieses
Erteilen der Pönitenz — dare poenitentiam (admissio) — geschah
unter Handauflegung — manus impositio, Bingham, Origines
L. XVIII c. II § 1, ein Ritus, den die Zeichner unserer Hss. kannten.
In D steht der Franziskaner anscheinend im Begriff, dem Pöni-
tenten seine linke Hand aufs Haupt zu legen, während er ihm mit
der rechten die Stola überwirft. In O ist die Handauflegung durch
den Segensgestus ersetzt. Der Zeichner von X hat das Überwerfen
der stola mit der manus impositio verbunden, sei es, daß er sich
einbildete, es werde zuerst die Stola, dann auf diese die Hand auf-
gelegt, sei es, daß in seiner Umgebung ein solcher Ritus wirklich
bestand. Auch das Knien des Pönitenten gehörte zum Bußakt,
Bingham a.a.O. §9. — Der Geistliche, der die Pönitenz erteilt,
ist in O, wie die kleine Tonsur zeigt, ein Säkularkleriker. Wenn
der Zeichner von D einen Franziskaner daraus gemacht hat, so
hat ihn dazu nicht bloß seine Vorliebe für den Franziskanerorden
(s. oben 372) bestimmt, sondern auch die besondere Bedeutung
die, zu seiner Zeit den Franziskanern als Inquisitoren und Leitern
der Kirchenbuße zukam. Bei dem Säkularkleriker in O (und H)
wollen wir uns daran erinnern, daß ganz allgemein die disciplinae
potestas gewöhnlichen Priestern delegiert wurde, Bingham L.
XIX c. 3 § 2.

5. Zu Ldr. II 64 §§ 1—3: Wip oder mait — di da schinbar is. 34b cm. 68)5.

Farben: 1) Rock bräunlich, Beinkl. rötlich; — 2) Rock rot,
Beinkl. braun; — 3) Rock der liegenden Fig. gelblich; — 4) Rock
bräunlich; — 5) Rock rot, Beinkl. grün. Bildbuchstaben W golden
auf grünem Grund, D (oben) Mennig, D (unten) grün, d blau.
Wegen eines überflüssigen D s. Geneal. 342.

= W 40b 5. Vollständiger H 10b 5 {TD. XI 6, in Farben bei Kopp
a. a. O. 86/87), wo Fig. 1 von Fig. 2 am Strick vorgeführt, die Hände
kreuzweis und ein Kleidungsstück über den Rücken gebunden

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