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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0466
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Verfolgung In TyTj. g erscheint in D und H auf das Gerüft hin, welches Fig. 1

einesFriedens- ' "

brechers mit schreit, eine Schar Bewaffneter vor einer Burg. In O folgen die
3 Bewaffneten dem Gerüftschreier, der ihnen vorangeht und auf
den sie als ihren Führer zeigen. Als Führer schaut er auf sie zu-
rück, als Erheber des Gerüfts achselt er das bloße Schwert. Die
Waffen der 3 Folger sind Spitzkolben, während in D und H die
andern Stangenwaffen überwiegen. Verteidigungswaffen kommen
in dieser Szene überhaupt nicht vor. Die Angriffswaffen der Fol-
ger aber haben bäuerischen Charakter, kein Schwert ist darunter,
obwohl der Text es nahelegte, weil jeder zur Gerüftfolgeverpflich-
tet sein soll, der ein Schwert zu führen vermag. Aber der Bildner
setzt seine Folgerschar hauptsächlich aus Dorfleuten zusammen
und meint den § 2 dahin verstehen zu müssen, daß Dorfleute keine
Schwerter tragen dürfen. Ihre Waffen, ihre „bäuerischen Gesich-
ter", die Homeyer beobachtet hat, und der Judenhut, den in D
Fig. 2 trägt, sollen zeigen, daß es für die Folgepflicht der zu ihren
Jahren Gekommenen auf keine andern Unterschiede ankomme als
die im Text angegebenen {alle di usw.!). Die von der Folgepflicht
Ausgenommenen, das Weib, der Hirt mit seiner Keule, der Kirch-
ner mit dem Kirchenschlüssel oder Glockenseil, der Pfaffe mit
dem Buch ziehen in Nr. 7 an uns vorbei, doch dem, der das Gerüft
schreit und denen, die ihm folgen, den Rücken kehrend.
0 63a 3. In 63 a 3 hat die Hs. O noch eine ihr eigentümliche Zeichnung.
Ein Mann ist an den Schultern verwundet auf die Knie gesunken
und streckt wie Hilfe suchend die Hände auf: er schreit das Ge-
rüft. Ein anderer, der mit einem Schwert gegürtet ist und eine
Keule schultert, eilt heran. Die Gruppe gehört zu dem Satz § 4: ls
aber he gemundet — so suln di lute volgen usw.

Augenscheinlich hat entweder in Y oder in N eine Umarbeitung
der Bilder zu art. 71 stattgefunden, und zwar geschah dies ver-
mutlich in Y. Der Text läßt den Leuten, die vor die Burg rücken,
den Mann, der das Gerüft schreit, vorangehen. So auch 0, während
D und H ihm seinen Platz auf der Burgmauer anweisen. Außer-
dem berücksichtigt O auch noch den § 4, während D und H ihn

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