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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0471
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Überhaupt aber haben die Maler von D und H!, vielleicht auch
schon der von X an gegenwärtiger Stelle die äußere Erscheinung
der Kämpfer (Haarschnitt, Fußbekleidung, Farbe der Schilde)
weniger sorgsam als sonst behandelt. — Die Burg bedeutet nicht,
daß der Zweikampf bei oder vor ihr ausgefochten wird, sondern
nur, daß wegen ihrer gekämpft wird, und auch die Figur des
Grafen nicht sowohl, daß vor ihm der Kampf stattfindet, als daß
er die Burg verfestet, falls sie nicht, „entredet" wird. Daher in D
und H sein auf Burg und Kämpfer gerichteter Fingerzeig, den
O durch den Aufmerksamkeitsgestus ersetzt.

36b (Taf.72)

1. Zu Ldr. II 72 §3: Vbir wen man — vor entwerten. 36b(Taf.72)i.

Farben: 1) Bock grau mit weißen Lichtern, Beinkl. schwarz;
— 2) Bock grün, Beinkl. rot, Schapel in roten Umrissen, das Beli-
quiar unvergoldet; — 3) (Graf) wie auf 36 a 2—5. Bildbuchstabe V
golden auf grünem Grund.

= W42bl. Abweichend H12b2 (77).XIII7): Fig. 2 ohne Reli-
quiar führt mit der r. Hand die Fig. 1 aus dem Burgtor; die Burg
steht auf einer Anhöhe. Im Gegensinn und stärker abweichend
0 64a 1: der Graf wie in 63b 5; Fig. 2 ohne Schwert und ohne Reli-
quiar, packt Fig. 1 an der Schulter und zieht sie an der 1. Hand
aus dem Tor. — Farben in H: 1) Rock geteilt, r. weiß mit grünen
Querstreifen, 1. gelb, Beinkl. rot; — 2) Rock grün, Beinkl. gelb; —
3) (Graf) wie auf 12a; Bildbuchstabe V Mennig.

Leider ist die Hauptfigur (2), der „Burgherr", in allen Hss. ver- «1
dorben (Geneal. 335, 377). Gibt ihm D in die eine Hand ein Beli- brecherischen

.. . , , Gastes

quienkastchen und m die andere ein Schwert, so hat das einen
guten Sinn. Denn des Heiltums bedarf sein Gast, wenn er sich .
eidlich, und des Schwertes wenn er sich kämpflich entschuldigen
will. Aber der Burgherr hat dann keine Hand mehr frei, um den
Gast (Fig. 1) „vorzubringen". In X war dies, wie sich aus H und 0
ergibt, dadurch augenscheinlich gemacht, daß er den Gast an der
Hand aus dem Burgtor führte. Wenn so und wenn in X der Burg-

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