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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0477
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hinter dem Geber des Geldes eine Person, welche wie dieser die
r. Hand vorstreckt. — Farben in H: 1) Rock weiß-gelb querge-
streift, Beinkl. blau; — 2) Rock rot-grün geteilt, Beinkl. gelb; —
3) Rock rot-gelb-weiß quergestreift, Beinkl. rot; — 4) Rock geteilt
r. gelb und 1. weiß-grün quergestreift, Beinkl. rot. Bildbuchstabe
S blau.

Der Käufer (Fig. 3) eines Pferdes hat (in D H) dieses schon am Abdingen der

x ° ' v ' Gewahrschaft

Zügel ergriffen, während er den Preis dem Verkäufer (Fig. 4) ein- desVerkäufers
händigt. Dieser bedingt sich aus — daher sein Aufmerksamkeits-
gestus in D — nicht Gewährschaft leisten zu müssen (Weber
a. a. O.). Die Geschäftszeugen, die der Käufer gezogen hat, be-
obachten diese „Ausscheidung" mit der gleichen Gebärde.

0 65 a 2 bringt nachstehenden Bildstreifen, der in den Hss. der 0 65a2.
Y-Gruppe fortgelassen wurde (Geneal. 381 oben):

Abb. 18

Er gehört zu Ldr. III 5 § 1: Swas man einem manne — vorladen Gewährschaft

des Vieh-

und gibt die Vorlage im Gegensinn wieder. Daher bezeichne ich einsteiiers
die Figg. mit Ordnungszahlen von 1. nach r. Fig. 1 steht unter der

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