Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0480
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
den über den Spielern schwebenden Würfeln galt. Vgl. oben 34 al
(O 59b 3). Der Fingerzeig eignete sich für Fig. 1 um so mehr, als
der Gewinner sich auf den ihm geglückten Wurf berufen konnte,
während er den Spieleinsatz an sich nahm. Wegen des Spielbrettes
s. oben 431 bei 34 a 1. In D wird diesmal dem Anschein nach nur
mit 2 Würfeln gespielt. Aber H und O sind genauer, insbesondere
H auch insofern, als dort sowohl in 13 b 1 wie in 10 a 1 ein Fünf-
zehner geworfen wird. Es ist ein hoher Wurf, der zum Gewinn
führen kann. — Zu dem Vorgang in der 1. Bildhälfte ist zu be-
merken: der Herr „zieht sich" zu seinem Gut „wie recht ist", d.h.
er leitet seine Klage mit dem „Anefang" (oben 395) ein (Richtst.
Ii 41 Ldr. ff §4). Der Zeichner vertritt also die von der Glosse zu un-
serm § 1 verworfene Ansicht. Der Herr zieht sich ferner zu dem
Gut, indem er mit seiner alleinigen Hand einen Sicherungseid über
seinen Verlust schwört, nach Analogie von Magdeb.-Breslauer R.
v. 1295 §§ 6, 7, Weichb. 132 § 1.

37b (Taf. 74)2. 2. Zu Ldr. III 6 § 3: Wirt aber — der herre gelden.

Farben: 1) Rock bräunlich, Beinkl. gelb; — 2) (der Schläfer)
nackt; — 3) Rock rötlich, Beinkl. gelb; — 4) Rock wie Fig. 4 in
Nr. 1. Bildbuchstabe W Mennig.

= W 43b 2. Besser H 13b 2 (TD. XV 3), wo Fig. 1 mit der 1. Hand
die Stalltür öffnet, und zum Teil noch genauer doch im Gegensinn
0 65 b 3, wo über der Fig. 2 der Mond und 2 Sterne, über dem
Kopf des Pferdes 4 Geldstücke, kein Schapel auf dem Kopf von
Fig. 4. — Farben in H: 1) Rock weiß von Gelb quergestreift, Beinkl.
rot; — 2) leichte Andeutung von Fleischfarbe; — 3) Rock von
Rot-Weiß-Gelb quergestreift, Beinkl. grün; — 4) wie Fig. 4 in Nr. 1.
Bildbuchstabe W Mennig.
Haftung des Während der Knecht (Fig. 2) schläft, entführt ein Dieb (Fig. 1)

Herrn für des x •■ " ' "

Knechtes dessen Pferd aus dem Stall. Der Diebstahl begibt sich „ohne des
Knechtes Schuld", denn er schläft (in O), während Mond und
Sterne am Himmel stehen, d. h. zu einer Zeit, wo er schlafen darf
(Geneal. 371). Daher ersetzt in der zweiten Bildhälfte der Herr

464
 
Annotationen