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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0481
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(Fig. 4) dem Knecht (Fig. 3) seinen Verlust, dessen Wert in O
durch die Geldstücke über dem Kopf des Pferdes angezeigt scheint.
Im allgemeinen wird man annehmen dürfen, daß 0 die Zeichnung
von X am treuesten wiedergibt. Es hat insbesondere schon der
Verfertiger von Y die symbolische Zeitangabe übersehen, womit
der Schöpfer des Bilderwerks die Schuldlosigkeit des Knechtes
sinnreich exemplifizierte.

3. Zu Ldr. III 7 §§ 2, 3: Slet der jade — man richtet vber en. 3?b (Tat 74)8.

Farben: 1) Rock rötlich, Hut krapprot, Beinkl. gelb; — 2) Rock
rot, Beinkl. gelb; — 3) Rock von Grün-Weiß-Rot quergestreift,
Beinkl. gelb; — 4) Rock der liegenden Fig. dunkelgrau, Beinkl.
gelb; —5) Graf wie auf 36b. BildbuchstabenD (falsch, Geneal. 342)
golden in Mennigumrissen, S blau.

= W 43b 3. Eingehender H 12b 3 (TD. XV 4), wo Fig. 1 die 1.
Hand verliert. Im Gegensinn O 66 al wie H. — Farben in H:
1) Rock weiß mit grünen Schatten, Hut unbemalt, Beinkl. gelb; —
2 und 3) Rock von Gelb-Weiß-Grün-Grün quergestreift, Beinkl.
grün; — 4) Rock weiß von Rot quergestreift; — 4) Graf wie auf
12 a. Bildbuchstabe S blau.

B. wird ein Jude (Fig. 1) von einem Christen (Fig. 2) getötet
oder einer Hand beraubt. L. ist über den Täter (Fig. 4) „gerichtet",
d. h. er ist auf Befehl des Grafen (Fig. 5) vom Scharfrichter (Fig. 3)
enthauptet. Daß Fig. 4 dieselbe Person wie Fig. 2, zeigen die Farben
in H (Weber Sp. 29). Der Maler von D war dem Anschein nach
nicht damit zufrieden; er wollte den Sträfling in das Büßerhemd
(s. oben 352) gekleidet wissen, verdarb aber damit den Zusammen-
hang der Komposition. Daß das „Richten" mit dem Schwert ge-
schieht, wußte ihr Erfinder aus Ldr. II 13 §5. S. 25b 1. Über das
Abwischen des Schwertes s. Bd. I Einleitg. 30. Ganz abwegig
Weber, der a.a.O., der dem Anfassen der Schwertklinge einen
symbolischen Sinn unterschiebt. Den Vollzugsbeamten scheint der
Maler von D für den Fronboten gehalten zu haben, wenigstens
hat er ihn so kostümiert; vgl. oben 59f., aber auch 38a 2. Anders

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