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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0484
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tern noch das Friedenszeichen emporhalten, sondern eine Arm-
brust tragen sollte, zum Zeichen, daß den Fürsten und sein Ge-
folge der Friede schützt, auch wenn sie „wehrhaft" jedoch in fried-
licher Absicht, z. B. zur Jagd (Weber Sp. 30) ausreiten. Die Frie-
denslilie selbst gehört allerdings zu dem Reiterzug, wie sie zur
Burg gehört, fehlt daher auch nicht in H und nicht in 0.

38a (Taf.75)

38a (Taf. 75) i. 1. Nur zu Ldr. III 9 § 1: Swer da bürge wirt — zu brengene
(Weber Sp. 30).

Farben: 1) Rock rot, Beinkl. grau; — 2) Rock grau mit weißen
Lichtern, Beinkl. grau; — 3) Rock oben grün, am Schoß rot, Beinkl.
grau; — 4) Graf wie auf 37b. Bildbuchstabe S golden in grünen
Umrissen.

= W44al. Abweichend H14al, wo Fig. 3 mit Gelöbnis-, an-
statt Zeigegestus der 1. Hand. Im Gegensinn und noch mehr ab-
weichend 0 67al, wo der Richter mit der einen Hand das Ge-
richtsschwert schultert und die andere erhebt und der vor ihm
Stehende seinen Vormann am Strick hält, während er ihm die
andere Hand auf die Schulter legt. — Farben in H: 1) Rock r.
gelb, 1. weiß mit roten Querstreifen, Beinkl. grün; — 2) Rock weiß
mit gelben Querstreifen, Reinkl. rot; — 3) Rock r. rot, 1. grün,
Beinkl. gelb; — 4) wie der Richter auf 13b. Bildbuchstabe 5
blau.

P.ror!bü?" Der Kläger (Fig. 1) steht im Begriff den Beklagten (Fig. 2) am

schaff für den ovo/ o ovo/

verhafteten Strick in Haft zu führen. Fig. 3 „wird Bürge" d. h. er verspricht
den Beklagten vor Gericht zu bringen, nimmt daher durch Auf-
legung seiner r. Hand auf dessen Schulter ihn für sich in Beschlag.
Das Versprechen zeigt die Gelöbnisgebärde (Handgeb. 216) in H
an. In D ist daraus ein Zeigegestus geworden, der übrigens inso-
fern gerechtfertigt werden könnte, als er sich auf den (hier nur
symbolisch zu nehmenden) Richter bezieht, vor den der Beklagte
gebracht werden soll. In H deutet Fig. 1 mit dem r. Zeigefinger
abwärts, d. h. auf ein in derselben Kolumne folgendes Bild, das

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