Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0485
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
jedoch schon in Y ausgeblieben war, nur in 0 aufgenommen ist
(0 66b 2). S. unten 470. Weber Sp. 30 und Homeyer in seiner
Anmerkung zu § 1 des Textes übersehen diesen Fingerzeig und
legen der vermeintlich bloß gesenkten Hand eine subjektiv-sym-
bolische Bedeutung bei. Sie haben eben 0 nicht gekannt. Der
Fingerzeig des Richters scheint dem Bürgen zu gelten. Das Ge-
richtsschwert (in O) ist nicht überflüssig, da die Klage um Un-
gericht erhoben ist.

2. Zu Ldr. III 9 § 2: Zu der selben wis — an den hals. 38a (Tat. 75)2.

Farben: 1) Rock grün-weiß-rot quergestreift, Beinkl. gelb; —
2) Rock rot, Beinkl. dunkelgrau; — 3) Rock der liegenden Fig.
grau, Beinkl. gelb; — 4) Rock rot-blau quergestreift, die Lilie
gelblich; — 5) Rock grün, Beinkl. unbemalt; — 6) Rock blau,
Beinkl. gelb; — 7) Rock rot, Beinkl. grün. Bildbuchstabe Z Mennig.

= W 44 a 2, H 14 a 2 (TD. XV 8), wo die Hände der liegenden Fig.
kreuzweis gebunden, der Stengel der Lilie gebrochen und die
Hände von Fig. 6 nicht sichtbar. Mehr gedrängt und abweichend
0 66 b 1, wo 8 Figg.: Fig. 1 allein stehend, dagegen hinter jeder
der beiden Mittelfigg. 2 andere, die, soweit sichtbar, einen Zeige-
finger auf strecken; die Lilie stürzt gebrochen zu Boden und eine
der Mittelfigg. deutet mit dem 1. Zeigefinger darauf. — Farben in H :
1) Bock rot-weiß-gelb-gelb-rot quergestreift, Beinkl. rot; — 2) Rock
rot, Beinkl. grün; — 3) Rock der liegenden Fig. gelb, Beinkl. rot;
— 4 und 5) Rock r. grün, 1. gelb; — 6) Rock rot, Beinkl. grün; —
7) Rock grün-weiß quergestreift, Beinkl. rot. Bildbuchstabe C
Mennig.

In der Mitte des Bildes gelobt ein Mann (Fig. 4) dem andern ^*£a*S
(Fig. 5) Frieden unter Handreichung (Handgeb. 239f. zu den dor- schaft für

Frieden

tigen Parallelen noch Willeh. Taf. 1). Er gelobt den Frieden in DH
für einen Dritten (Fig. 2), der deswegen auf ihn deutet. Anstatt
dieses Dritten treten in O zwei Zeugen auf, die überflüssig sind,
weil es auch ohne sie an Zeugen nicht fehlt (Fig. 6, 7 in DH, 7 und
8 in O). Als Kontrahenten eines und des nämlichen Vertrags sind

469
 
Annotationen