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In O 67 a 4 folgt nun wieder ein dieser Hs. allein eigenes Bild mit o 67a 4.
6 Figg., und zwar im Gegensinn. Zur L.(=R.) des Grafen, der B;fr?,iung des

00 ' ° x ' Eidburgen

mit dem Gerichtsschwert über den Knien dasitzt und den 1. (=r.)
Zeigefinger aufreckt, wird eine (stehende oder sitzende?) Person
mit dem gleichen Fingergestus sichtbar. Vor beiden stehen 3 Män-
ner, zu deren Füßen ein Gestorbener liegt. Der vordere von jenen
dreien, viel kleiner gezeichnet als die übrigen Personen, legt seine
Schwurfinger auf ein Reliquienkästchen und erhebt den r. (=1.)
Zeigefinger. Sein Hintermann scheint ihm die r. (=l.)Hand auf
den Rücken zu legen, während er mit dem. 1. (=r.) Zeigefinger
auf ihn deutet. Dieselbe Gebärde führt die letzte Person in der
Reihe aus. — Die Komposition gehört zu Ldr. III 11: Swer aber
vor eide — der eit vor gelobt was und ist wahrscheinlich schon in
Y ausgefallen, da sonst in X der ganze Art. 11 unillustriert ge-
blieben wäre. Eine eidpflichtige Prozeßpartei ist gestorben. Ihr
Erbe, kenntlich an seiner Kleinheit, erscheint vor Gericht, "schwört
den Eid und befreit dadurch die hinter ihm stehenden Eidbürgen,
die ihn gleichsam vor sich herschieben. Die Bürgen deuten auf den
schwörenden Erben, um diese Beziehung zu ihm auszudrücken.
Die Aufmerksamkeitsgebärde des Richters soll wohl die Bedin-
gung anzeigen, von der die Ledigung des Bürgen abhängt. Vgl.
H. Siegel, Deut. Erbrecht 181. Die dicht neben dem Grafen sicht-
bare Figur fasse ich als ein Duplikat von ihm auf, das in X auf den
Erben zeigte.

38b (Taf. 76)

1. Zu Ldr. III 12: [Swer uffe den andern — von im alrest ledig] 3Sb (Taf.76)\.
klagen vil tute — alleine si der clage vil.

Farben: 1) Rock grau, Beinkl. gelb; — 2) Rock rot, Beinkl.
grau; — 3) Rock grün, Beinkl. gelb; — 4) Rock rot, Beinkl. grau;
— 5) Rock grau, Beinkl. rot; — 6) Rock von Grün und Rot qua-
driert, Beinkl. gelblich; — 7) (Graf) wie auf 38 a. Bildbuchstabe S
golden auf blauem Grund.

= W44bl, H14bl (TD. XVI 4), wo jedoch anstatt des Finger-
zeigs von Fig. 7 ein Redegestus. Abweichend 0 67 b 1 mit nur

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