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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0490
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6 Figg. Es fehlt eine Fig., die der Fig. 6 in DH entspräche; Fig. 5
deutet mit dem 1. Zeigefinger auf den Grafen, der den r. Zeigefinger
aufstreckt. — Farben in H: 1) Rock r. gelb, 1. weiß, Beinkl. grün;

— 2) Rock r. von Rot in Weiß quergestreift, 1. grün, Beinkl. gelb ;

— 3) Rock rot, Beinkl. gelb; —4) Rock gelb, Beinkl. rot; —5) Rock
in breiten grünen, schmalen weißen und breiten roten Querstreifen,
Beinkl. gelb; — 6) Rock grün-weiß-rot quergestreift, Beinkl. gelb;

— 7) (Graf) wie auf 14a. Bildbuchstabe S blau.

Antwort- yor Glicht stehen als Kläger Fig. 6, als Beklagter Fig. 5. Dieser

Weigerung des ° 0 1 ° °

Beklagten bei lehnt ab, auf die Klagen von Figg. 1—4 zu antworten, da er von

Mehrheit von

Klägern Fig. 6 noch nicht ledig ist. Er schiebt daher diese Kläger von sich
weg (subjektiv-symbolische Vertreibungsgebärde Handgeb. 253)
und aus dem Gericht hinaus. Der Richter zeigt auf den ersten
Kläger (Fig. 6), weil diesem zuerst geantwortet werden muß. Die
abgelehnten Kläger weisen aus dem Gericht in's Weite, da sie auf
die Erledigung der Sache zwischen 5 und 6 warten müssen. Fig. 6
deutet in D mit dem 1. Zeigefinger, in H mit der ganzen 1. Hand ab-
wärts auf ihr Ebenbild in Nr. 2, d. h. sie verlangt bei vertagter
Klage einen Bürgen. Der Beklagte lehnt jedoch mit dem Aufmerk-
samkeitsgestus die Bürgenstellung ab. — Unbrauchbar zur Rekon-
struktion von X ist O, schon weil dort — abgesehen von andern
Mängeln — eine Hauptperson fehlt.

38b (Taf. 76) 2. 2. Zu Lch\ III 13: Wirt ein man — an sine kegenwerte vor-
ladit.

Farben: 1) Rock rot, Beinkl. grau; — 2) Rock graublau, Beinkl.
rot; — 3) Rock von Grün und Rot quadriert, Beinkl. grau; —
4) Rock von Rot und Grün quadriert, Beinkl. rot; — 5) (Graf)
wie in Nr. 1. Bildbuchstabe W. golden in Mennigumrissen.

= W44b 2. Abweichend H14b2 (TD. XVI 5), wo Fig. 1 mit Ge-
löbnisgebärde anstatt Zeigegestus (vgl. oben 468) und von Fig. 2
am 1. Unterarm, Fig. 2 aber von Fig. 3 am 1. Oberarm gepackt wird,
Fig. 4 mit dem 1. Zeigefinger abwärts weist und der Graf denselben
Finger erhebt; 0 67b 2, wo Figg. 1—3 ähnlich wie in H und der

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