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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0491
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Graf die 1. Hand erhebend. — Farben in H: 1) Rock r. gelb, 1. rot,
Beinkl. grün; — 2) Rock grün-weiß quergestreift, Beinkl. rot; —
3) Rock gelb-weiß-rot quergestreift, Beinkl. grün; — 4) Rock r.
grün, 1. rot, Beinkl. gelb; — 5) (Graf) wie in Nr. 1. Bildbuchstabe
W blau, die Artikel-Nr. XIII Mennig.

In der 1. Hälfte des Bildes bringt einer eine (Ungerichts-) klage J^gjSX,
in Abwesenheit des Beklagten vor. Der Richter zeigt mit der r. des um unge-

rieht Be-
Hand auf den in der 1. Bildhälfte sichtbaren Beklagten, d. h. er klagten

„tagedingt" ihm (setzt ihm einen Termin, Planck, Gerichtsverf.
1 3431). Sein Ablehnungsgestus {Handgeb. 222) in D besagt, daß
er dem Beklagten „nicht Frieden wirkt". In der r. Bildhälfte er-
scheint in Gestalt der Fig. 3 der Kläger abermals. Die Farben des
Rockes, welche ungefähr die gleichen sind wie bei Fig. 4 und wie
bei Fig. 6 von Nr. 1, aber von H vernachlässigt wurden, ferner
die rückweisende Bewegung der 1. Hand von Fig. 4 (in H entstellt)
beweisen die Identität der Person. Er „bestätigt" den Beklagten
(Fig. 2), indem er ihn in H und O am Arm ergreift {Handgeb. 246),
und nötigt ihn zur Bürgenstellung. Diese geschieht in H und O da-
durch, daß der Beklagte eine dritte Person (Fig. 1) am Arm gleich-
sam heranholt (a. a. 0. 252) und diese ihre Erklärung mit dem
Gelöbnisgestus (oben 468) abgibt. Die bei diesen Vorgängen charak-
teristischen, hinweisenden und Greif gebärden hat der Zeichner
von D unterdrückt und durch farblosere Gestikulationen ersetzt
(Geneal. 335).

3. Zu Ldr. III 15 §1: Ab zwene — mit minnen. 38b (Taf. 76) 3.

Farben: 1) Rock grau, Beinkl. rot; — 2) Rock rot, Beinkl. grün;
— 3) Rock graublau, Beinkl. gelb; — 4) (Graf) wie in Nr. 1. Bild-
buchstabe A golden in Mennigumrissen.

= W 44b 3. Genauer H 14b 3 {TD. XVI 6), wo Fig. 1 ihre 1. Hand
unter die r. Achsel steckt. O 67b 3: das Geld wird in den Mantel
von Fig. 3 gezählt. — Farben in H : 1) Rock r. gelb, 1. grün, Beinkl.
rot; — 2) Rock mit breiten Querstreifen in Grün und schmalen
in Weiß-Rot, Beinkl. gelb; — 3) Rock von Weiß-Rot-Grün quer-

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