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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0495
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= W45a2, H15a2 (TD. XVI10), wo jedoch Figg. 2 und 3 bar-
häuptig. Etwas abweichend O 68b 1: auch hier Figg. 2 und 3 mit
unbedecktem Haupt; Fig. 1 legt die r. Hand auf das Reliqiuar und
erhebt die 1.; von den andern Figg. nur 4 schwörend; der Richter
streckt den 2. und 3. Finger der 1. Hand auf. — Farben in H:

1) Rock gelb, Beinkl. rot; — 2 und 3) Röcke gelb, Beinkl. grün; —

4) Rock weiß von Rot und Gelb quergestreift, Beinkl. gelb; —

5) (Graf) wie in Nr. 1. Bildbuchstabe S blau.

Der Verfestete (Fig. 1, in den gleichen Farben wie in Nr. 1) Genci>lszeug-

v ° 7 ° ' ms über das

schwört mit dem Bauermeister (Fig. 2) oder mit dem Schultheißen Ausziehen aus

derVerfestung

(Fig. 3) oder mit dem Fronboten (Fig. 4), daß er sich aus der
Verfestung gezogen (Bild Nr. 1) habe. Der Graf deutet (in DH) mit
dem einen Zeigefinger auf die drei unmittelbar vor ihm Stehenden,
zum Zeichen, daß sie an seiner Statt schwören, mit dem andern
auf den Hauptschwörer, zum Zeichen, daß dieser den Eid er-
bringen muß. Vgl. unten 40 b 2, 4. Die „zwei Mannen", die noch
mitschwören müßten, hat der Illustrator in seiner abkürzenden
Manier übergangen. In D scheint der Hauptschwörer mit der r.
Hand hinauf nach der Szene des Ausziehens in Nr. 1 zu deuten,
weil auf diesen Vorgang der Inhalt seines Eides gerichtet ist.

3. Zu Ldr. III 18 § 2: Swer aber — swen he sich us züt. 39a craf. n) s.

Farben: 1) Bock grau, Beinkl. rot; — 2) (Graf) wie in Nr. 1, 2; —
3) Rock rot, Beinkl. grau; — 4) Rock grau, Beinkl. gelb. Bildbuch-
staben S Mennig, V (fehlerhaft) golden von Mennig umrissen.

= W45a3, H15a3 (TD. XVII1), wo Fig. 1 mit der r. Hand
schwört, Fig. 3 ohne Schwurgebärde und ähnlich O 68b 2, wo je-
doch Fig. 4 mit dem r. Zeigefinger auf Fig. I und mit dem 1. hinauf
nach Bild 1 deutet. — Farben in H: 1) Rock gelb, Beinkl. rot; —

2) (Graf) wie in Nr. 1, 2; — 3) Rock rot, Beinkl. grün; — 4) Rock
von Grün in Weiß quergestreift, Beinkl. gelb. Bildbuchstabe S blau.

Abermals leistet der Verfestete (Fig. 1, — in den gleichen Farben Fo2rus^u£g
wie in den Nrn. 1, 2) denselben Eid wie in Nr. 2, diesmal aber mit
Hilfe des Richters (Fig. 2) und zweier Schöffen (Figg. 3, 4).

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