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in H: 1) Rock r. gelb, 1. von Grün in Weiß quergestreift, Beinkl.
rot; — 2) Rock von Grün und Rot geteilt, Beinkl. gelb; — 3) Rock
von Gelb in Weiß quergestreift, Reinkl. rot; — 4) Unbemalt, Wanne
gelb, das Wasser bläulich; — 5) Rock gelb; — 6) Rock in breiten
Querstreifen grün-rot, Beinkl. grün. Bildbuchstabe S Mennig.
Die Parteien haben diesmal keine Umsassen aufgebracht, denen Forlsetzun*

° ' zu 38 a 5.

wissentlich ist, wer im Besitz des Grundstücks sei. Daher kommt wasserurteil
es in der 1. Bildhälfte zum Gottesurteil des kalten Wassers (Judi-
cium, examen aquae frigidae). Zwei, noch mehr abgekürzte Dar-
stellungen unten 71a 2 (Taf. 141) und 85b 2 (Taf. 170). Der Be-
weisführer liegt entkleidet in einer mit Wasser gefüllten Kufe, die
tief genug ist um sein Untersinken zu ermöglichen. An einem
Strick kann er herausgezogen werden. Anders als in D 13 b 3 sieht
man diesmal wenigstens in H und O auch den Geistlichen, der bei
der Vornahme des Gottesurteils mitwirkt. D hat ihn durch einen
Laien ersetzt, was vielleicht mit Vorbedacht geschehen ist. S. oben
242. Reichliches Material über das Wasserurteil bei Du Cange
s.v. Aquae frigidae Judicium und J.Grimm, ÄA.4II 582—586. Die
zum jud. aquae frig. gehörigen kirchlichen Liturgien bei Zeumer,
Formulae 641 ff., Lieb er mann, Gess. d. Angels. I 401 ff. Nur ein
deutscher Text mag hier zur Vergleichung mit der vorliegenden
bildlichen Darstellung angeführt werden, weil er ihr zeitlich nahe
steht: wil he unschuldig werdin, so sal man im binden sine hende
zu häuf und sal ime einen henen (hagenen) knebil zusehen sine
beinen und sinen armen durch stoszin und sol in werfin in eine
meischebodin von dren fudir wassirs; vellit he zu gründe, so ist
he schuldig; swebit he enbor, so ist he unschuldig; und daz sol man
driwerbe tun (Weist.VI397 a. 1338, Dreieich). Die hier verlangte
Bindung des Beweisführers zeigt auch eine Federzeichnung des
12. Jahrh. in der oben 242 angeführten Lambacher Hs. (faksim.bei
Zeumer Tab. III und im Anz. f. Kunde der deut. Vorzeit 1838).
Der Illustrator des Ssp. hat sie nicht berücksichtigt, vielleicht auch
nicht gekannt. Jene Federzeichnung läßt das Gottesurteil noch in
der ältern Weise in fließendem Wasser vor sich gehen. Sein Er-

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