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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0502
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Fig. 6 mit der 1. Hand schwörend, Figg. 1—3 mit dem r. Zeigefinger
auf Fig. 6 deutend. — Farben in H: 1) Rock r. von Gelb und Rot
in Weiß quergestreift, 1. grün, Beinkl. grün; — 2) Rock rot, Beinkl.
gelb; — 3) Rock gelb, Beinkl. rot; — 4) (die liegende Fig.) und 6
(Graf) wie in Nr. 3; — 5) Rock aus breiten grünen und roten
Querstreifen; Bildbuchstabe S Mennig.
)as Gerichts- £)as unsterbliche Gerichtszeugnis: was bei Lebzeiten des toten

Zeugnis un-
sterblich Richters (Fig. 4) geschehen ist, bezeugt sein Nachfolger (Fig. 6),

weil 4 Schöffen (Figg. 1—3, 5) vor ihm eidlich darüber aussagen.
In D sind bei Fig. 1—3 an die Stelle von Schwurgebärden Rede-
und Zeigegesten getreten, welche wohl gerechtfertigt werden kön-
nen und die Szene lebendiger machen, doch weniger dem Text
entsprechen.

39b(Taf.78)5. 5, Zu Ldr. III 25 § 2: Binnen markte — nimant entworfen.

Farben: 1) Rock grau, Beinkl. rot; — 2) (Graf) wie in Nr. 3, 4.
Das Kreuz gelb. Bildbuchstabe B blau.

= W45b5, H15b5 {TD. XVII8). Im Gegensinn und mit ab-
weichender Gestaltung des Marktkreuzes (s. unten) O70al. —
Farben in H: 1) Rock r. gelb, 1. von Grün-Weiß-Rot quergestreift,
Beinkl. grün; — 2) (Graf) wie in Nr. 3, 4; das Kreuz gelb, auf
grünem Fuß; Bildbuchstabe B blau.

Das Marktkreuz zeigt an, daß der Vorgang sich vor einem Ge-
richt abspielt, das an einem Marktort abgehalten wird. Der Finger-
zeig des Richters (Fig. 2) drückt dessen Beziehung zum Marktort
aus. Fig. 1 ist eine Person, die nicht „binnen Marktes" ihren Ge-
richtsstand hat. Sie weigert sich daher hier auf eine Klage zu ant-
worten. Diese Weigerung gibt sich kund in der Abwendung des
Beklagten (s. Bd. I Einleitg. 29) vom Marktkreuz und in der Hand-
bewegung, womit sie aus dem Bild hinaus deutet (besonders scharf
in O). Vgl. unten 40 a 1. — Über das Marktkreuz s. oben 124—127.
Dasselbe Schema auch in O 83b 1. In allen Hss. fehlt diesmal beim
Marktkreuz der königliche Handschuh, weil es an gegenwärtiger
Stelle rein zeichenhaft steht.

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