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40 a (Taf.79)

1. Zu Ldr. III 26 § 1: [der kunig is richter vbir al] § 2: In keime 40a (Taf. 79
uzwendigeme — hantgemale inne lit.

Farben: 1) Rock, Krone und Szepter golden, Beinkl. rot; —
2 und 3) Röcke grau, Beinkl. gelb, der Schild gelb mit grauem
Stachel; — 4) (Graf) wie auf 39a, b. Bildbuchstabe / golden in
Mennigumx'issen.

= H16al (27).XVII 9, 10), wo jedoch Fig. 3 das Schwert nur
achselt. Im Gegensinn und stark abweichend O70a2, 3. 70 a 2
entspricht dem r. Drittel von D 40a 1: gegenüber dem thronenden
König, der die 1. (=r.) Hand erhebt, stehen 3 Männer, der vor-
derste mit Ehrfurchtgebärde (Handgeb. 2321), der nächste auf
seinen Vormann mit dem Zeigefinger deutend, der dritte mit der
einen Hand auf seinen Vormann weisend und die andere erhebend.
70a 3 entspricht dem übrigen Inhalt von D 40a 1: vor dem Grafen,
der auf ihn mit dem Finger zeigt, steht ein Mann in Mantel und mit
Kampfschild und aufrecht gehaltenem Schwert, diesem gegenüber
ein anderer mit Weigerungsgestus (Handgeb. 230). — Farben in
H : 1) Rock rot, Beinkl. grün, Krone (ehemals) golden in Mennig-
umrissen, Szepterschaft gelb, die Lilie (ehemals) golden in Mennig-
umrissen; — 2) Rock r. gelb, 1. grün, Beinkl. rot; — 3) Rock weiß
mit grünlichen Schatten, Beinkl. gelb, Schild rot mit gelbem
Buckel; — 4) (Graf) wie auf 15 a,b; BildbuchstabenDblau, 1 Mennig.

Daß der König überall Richter ist, wird in den Hss. der Y-Zuständigk

' des König

Gruppe ganz ungenügend durch sein bloßes Erscheinen ausge- gerichts
drückt. Viel besser dagegen in O, wo verschiedene Männer vor
ihm stehen, deren Gebärden ihre Untertänigkeit bekunden und wo
des Königs energischer Redegestus ihn als Richter erkennen läßt.
Man wird annehmen dürfen, daß eine gedrängte Komposition, die
in O (N) in zwei zerlegt ist (Geneal. 369) in Y durch Weglassung
von 3 Figuren bis zur Bedeutungslosigkeit gekürzt wurde. Mög-
licherweise geht hierauf eine Initiale (R) zu Ldr. III 25 in der Hs.
Steinbeck fol. 194 a zurück, die den thronenden König und seinen
Schwertträger zeigt.

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