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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0529
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streifen; — 4) wie Fig. 1, das Tuch in der 1. Hand grau. Bild-
buchstabe W dunkelblau.

= W30b2. Etwas abweichend 045b 2: Fig. 1 hat Fig. 2 am r.
Arm gepackt und schlägt ihr mit der r. Hand ins Gesicht; Fig. 2
trägt Geld im Arm; Fig. 3 erhebt beide Hände.

Fig. 2 wird von Fig. 1 „ohne Fleischwunde" geohrfeigt, außer- "^Ef^T
dem aber auch mit einem Stein (in der 1. Hand) angegriffen. Da-
für empfängt Fig. 2 die „Buße". In D ist aus den Münzen ein Stein •
geworden! Fig. 3 ist schon am 1. Zeigefinger verstümmelt; die vor-
dere Hälfte davon fliegt in der Luft. Fig. 4 (in gleichen Farben
wie Fig. 1) aber steht im Begriff, ihn „sauber" abzuhauen. Er hat
dafür dem Geschädigten nicht noch einmal die Wergeidquote
(™) für den Finger, sondern nur „Buße" (nach III 45) zu zahlen.
Zum Zeichen dessen hat er seine 1. Hand mit dem Tuch verhüllt,
— zunächst Wahrzeichen der Straffreiheit (Bd. I Einleitg. 30) hier
fihor in weiterer Ableitung Wahrzeichen eines geringeren Ver-

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2: Der sun — der tat unschuldig sie. 26b (Taf. 52)3.

Beinkl. lichtgrün; — 2) Bock blau, Beinkl.
Beinkl. rot; — 4) Graf wie sonst. Bildbuch-
ffienniggrund, d Mennig.

-esentlichen Abweichungen 0 45b 3: Fig. 3
|i' Beliquienständer ganz sichtbar.

^be seines Vater dessen Missetaten nicht zu Missetat

von Vater

dcht ausgedrückt. Nur die beiden Personen und söhn
gg. 1 und 2, letztere durch den Bart als die
[ekennzeichnet, die erstere durch die hin-
ler r. Hand ihre Beziehung zu jener an-
Ig. 2) nimmt den Sohn (Fig. 3), der diesmal Das aus-

\ nehmen eines

I nt, gegenüber einer Klage um Ungericht aus. Sohnes
jimens" oder „Ausziehens" war in Wirklich-
1. von ihm stehenden Sohn an der Hand
i hinter sich stellte, Planck a.a.O. II 25,
 
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