AUKTIONS - BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige
BARZAHLUNG; die Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Auf die Zuschlagspreise zahlen die Ersteher fünf vom Hundert.
Das geringste zulässige Gebot ist eine halbe Mark, auch kann nicht um
weniger als eine halbe Mark gesteigert werden, von 20 Mark aufwärts nicht unter
einer Mark, von 100 Mark aufwärts nicht unter fünf Mark.
Wir berechnen die Mark mit fr. 1,25 = $ 0,25 = sh. 1,—.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch die Nummern-
folge zu unterbrechen, behalten sich die Versteigerer ausdrücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht
sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die streitige Nummer
nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu unterrichten; Re-
klamationen wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlicher Angaben im Katalog
können daher nach erfolgtem Zuschlage keinerlei Berücksichtigung finden.
BESICHTIGUNG
der Sammlung Sonnabend und Montag vor Beginn der Auktion im ersten
Stock unserer Geschäftsräume Behrenstraße 29a.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen Ansichtssendungen gefälligst
rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wünschen möglichst umfassend Rechnung
getragen werden kann. Die Versendung geschieht in beiden Richtungen
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
AUFTRÄGE
übernehmen außer den bekannten Kunst- und Buchhandlungen des In- und Aus-
landes auch die Unterzeichneten und erteilen bereitwilligst auf die Auktion bezügliche
Auskunft.
BERLIN W. 64.
Bebrenstr. 29 a.
AMSLER 81 RUTHARDT
KÖNIGL. HOFKUNSTHANDLUNG.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige
BARZAHLUNG; die Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Auf die Zuschlagspreise zahlen die Ersteher fünf vom Hundert.
Das geringste zulässige Gebot ist eine halbe Mark, auch kann nicht um
weniger als eine halbe Mark gesteigert werden, von 20 Mark aufwärts nicht unter
einer Mark, von 100 Mark aufwärts nicht unter fünf Mark.
Wir berechnen die Mark mit fr. 1,25 = $ 0,25 = sh. 1,—.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch die Nummern-
folge zu unterbrechen, behalten sich die Versteigerer ausdrücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht
sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die streitige Nummer
nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu unterrichten; Re-
klamationen wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlicher Angaben im Katalog
können daher nach erfolgtem Zuschlage keinerlei Berücksichtigung finden.
BESICHTIGUNG
der Sammlung Sonnabend und Montag vor Beginn der Auktion im ersten
Stock unserer Geschäftsräume Behrenstraße 29a.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen Ansichtssendungen gefälligst
rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wünschen möglichst umfassend Rechnung
getragen werden kann. Die Versendung geschieht in beiden Richtungen
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
AUFTRÄGE
übernehmen außer den bekannten Kunst- und Buchhandlungen des In- und Aus-
landes auch die Unterzeichneten und erteilen bereitwilligst auf die Auktion bezügliche
Auskunft.
BERLIN W. 64.
Bebrenstr. 29 a.
AMSLER 81 RUTHARDT
KÖNIGL. HOFKUNSTHANDLUNG.