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Amsler und Ruthardt <Berlin> [Editor]
Versteigerungskatalog / Amsler & Ruthardt: Katalog kostbarer und seltener Kupferstiche, Holzschnitte, Radierungen, Werke u. Handbücher des fünfzehnten bis neunzehnten Jahrhunderts aus verschiedenem Besitz: darunter Doppelstücke des Kupferstichkabinetts der Staatlichen Museen zu Berlin ; reiche Auswahl von holländischen Künstlern des siebzehnten Jahrhunderts, darunter kostbare Blätter von Rembrandt u. a. ; hervorragende französ. und engl. Kupferstiche und Schabkunstblätter des achtzehnten Jahrhunderts ; Versteigerung Montag, den 23., bis Sonnabend, den 28. Mai 1921 — Berlin, Nr. 101.1921

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22028#0181
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VERKAUFSBEDINGUNGEN

i.

Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige Barzahlung durch
Auktionskommissar Herrn Werner Haehnel.

2.

Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung an die
Käufer ausgehändigt werden.

3.

Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, von 100 Mark aufwärts um 5 Mark, von
1000 Mark aufwärts um 10 Mark.

4.

Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10°/0 zu entrichten. Das Eigen-
tum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über.

5.

Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der
Nummern nicht genau einzuhalten, behalten wir uns ausdrücklich vor.

6.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird das betreffende Werk noch einmal aus-
geboten. Wenn zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)

7.

Da durch die Ausstellung jedem Interessenten Gelegenheit geboten ist, sich von
dem Zustande der Gegenstände und deren Übereinstimmung mit der Katalogbe-
schreibung überzeugen zu können, weil auch bei sorgfältigster Bearbeitung unserer
Kataloge Irrtümer nicht ausgeschlossen sind, können Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.

8.

Die Versendung der Erwerbungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
An uns unbekannte Auftraggeber liefern wir nur gegen Nachnahme, an
solche im Auslande, wegen der schwankenden Valuta, nur gegen Vorein-
sendung des Betrages.

9.

Auftraggeber, welche uns unbekannt sind, wollen ihren Aufträgen ent-
sprechende Deckung, ungefähr 2/3 der Gesamtsumme des Auftrages, beifügen.

10.

Die von uns für die Erteilung der Ausfuhrbewilligung abzuführenden 5%
des Fakturenwertes sind von den ausländischen Käufern zu entrichten, falls
die betreffenden Bestimmungen nicht inzwischen geändert werden.
 
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