I
VERKAUFS BEDINGUNGEN
1.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige Bar-
zahlung. : :
2.
Die ersteigerten Gegenstände werden nach Schluß der Versteigerung
gegen Vorzeigung der quittierten Rechnung ausgehändigt. : :
3'.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern so^
wie Ausländern, mit denen die Firma eine Geschäftsverbin^
düng noch nicht oder nicht mehr unterhalten hat, können
Gebote nur dann entgegengenommenwerden, wenn vorBe^
ginn der Versteigerung entsprechende Deckung hinterlegt
oder ausreichende Empfehlungen bekanntgegeben wurden.
4.
Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, von fünfzig Mark auf-
wärts um 5 Mark, von hundert Mark aufwärts um 10 Mark und
von tausend Mark aufwärts um 50 Mark. : :
5.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10 °/o zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. : :
VERKAUFS BEDINGUNGEN
1.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige Bar-
zahlung. : :
2.
Die ersteigerten Gegenstände werden nach Schluß der Versteigerung
gegen Vorzeigung der quittierten Rechnung ausgehändigt. : :
3'.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern so^
wie Ausländern, mit denen die Firma eine Geschäftsverbin^
düng noch nicht oder nicht mehr unterhalten hat, können
Gebote nur dann entgegengenommenwerden, wenn vorBe^
ginn der Versteigerung entsprechende Deckung hinterlegt
oder ausreichende Empfehlungen bekanntgegeben wurden.
4.
Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, von fünfzig Mark auf-
wärts um 5 Mark, von hundert Mark aufwärts um 10 Mark und
von tausend Mark aufwärts um 50 Mark. : :
5.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10 °/o zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. : :