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Amsler und Ruthardt <Berlin> [Hrsg.]
Versteigerungskatalog / Amsler & Ruthardt: Sammlung eines norddeutschen Kunstfreundes mit kleinen Beiträgen aus anderem Besitz: ein umfangreiches graphisches Werk des holländischen Altmeisters Rembrandt Harmensz van Rijn ; darunter zahlreiche frühe Plattenzustände und das äusserst seltene kostbare Hauptblatt "Die große Krankenheilung", genannt das Hundertguldenblatt ; Versteigerung zu Berlin, Donnerstag, den 30. Oktober 1924 — Berlin, Nr. 106.1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.22051#0006
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht in Goldmark gegen sofortige bare Zahlung in deutscher
Rentenmark, oder dem am Tage der Versteigerung gültigen, dem Werte der Goldmark
entsprechenden amtlichen deutschen Zahlungsmittel. Bei Verzögerung der Zahlung hat
der Käufer für etwaige Kursverluste oder Zinsverluste aufzukommen.

2. Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Proz. zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Die Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern
kann aber in keiner Weise übernommen werden. Die ersteigerten Gegenstände werden
nach Schluß der Versteigerung gegen Vorzeigung der quittierten Rechnung ausgehändigt.

3. Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern, sowie Ausländern, mit denen
die Firma eine Geschäftsverbindung noch nicht oder nicht mehr unterhalten hat, können
Gebote oder schriftliche Aufträge nur dann entgegengenommen werden, wenn vor
Beginn der Versteigerung entsprechende Deckung hinterlegt wurde.

4. Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um fünf Mark,
von fünfhundert Mark aufwärts um zehn Mark und von tausend Mark aufwärts um
fünfzig Mark.

5. Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern
nicht genau einzuhalten, behalten wir uns ausdrücklich vor.

6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird das betreffende Werk noch einmal aus»
geboten. Wenn zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgegeben
haben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos geblieben
ist, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)

7. Durch die Ausstellung der im Katalog beschriebenen Gegenstände ist jedem Interessenten
die Gelegenheit geboten, sich durch Anfrage oder durch eigene Besichtigung von dem
Zustande der Gegenstände zu überzeugen und deren Übereinstimmung mit der Katalog»
beschreibung nachzuprüfen. Es wird daher gebeten, hiervon weitestgehenden Gebrauch
zu machen, da nach erfolgtem Zuschläge irgendwelche Beanstandungen keinerlei Be*
rücksichtigung finden.

8. Die Versendung der Erwerbungen anwesender Käufer wird von der Firma bereitwilligst
unter Berechnung der Selbstkosten übernommen und geschieht auf Gefahr des Käufers.
Den nicht anwesenden Käufern wird die Rechnung über ihre Erwerbungen schnellstens
zugesandt und sie haben den Betrag alsdann sofort anzuweisen. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Berlin.

BERLIN, im Oktober 1924.

Amsler & Ruthardt
 
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