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weniger fein und sorgfältig gemalt als die Londoner Bilder. Auch bei Hinks ist im
Grunde schon eine solche Skepsis ausgedrückt und wird angesichts der in einem ultra-
violett fluoreszierenden Kabinett gemachten Aufnahme der Viktoria25 besonders
augenfällig. Man wird zu einem sicheren Urteil erst dann kommen, wenn einmal Auf-
nahmen mit der Quarzlampe von allen sechs Freskenstücken gemacht sind.

Auch was im Grabe jetzt noch erhalten ist, läßt eine genaue stilistische Einord-
nung der Fresken nicht zu. Ganz allgemein läßt sich aber doch ein stilistischer Unter-
schied zu den Londoner Freskenstücken feststellen, der uns noch kurz zu beschäftigen
haben wird26.

Zunächst gilt es aber, das Verhältnis der Stiche Bartolis zu dem Befund im Grabe
zu untersuchen. Wir gehen dabei so vor, daß wir Bartolis Tafeln der Reihe nach mit
den entsprechenden Teilen des Grabes, soweit sie heute noch vorhanden sind, ver-
gleichen.

Bartolis Tafel 1 (hier Taf. 44,1) gibt die an die Tuffwand der Via Flaminia ange-
lehnte Fassade des Grabes in Form einer Tempelfront wieder, die mit vier korinthi-
schen Pilastern geschmückt ist. Das Gebälk besteht aus einem Architrav mit zwei
Faszien und einem schmucklosen Friesband und wird von einem Dreiecksgiebel be-
krönt. Die Pilaster, zwischen deren Kapitellen Girlanden durchhängen, sind seitlich
zusammengerückt und lassen in der Mitte einen breiteren Zwischenraum, in dem
sich die Tür mit schlichtem Karnies und darüber die Inschrifttafel befinden. Aller-
dings ist auf dieser Tafel keine Inschrift eingetragen. Die Inschrift, die die Familie der
Nasonier als Inhaber des Grabes nennt, fand sich nach Bellori vor der Rückwand-
nische im Inneren des Grabes. Wir wissen daher nicht, ob diese Inschrift, die Dessau
auf Rodenwaldts Anfrage nach ihrer Fassung eher in das 2. als in das 1. Jh. n. Chr.
datiert hat, die ursprüngliche Inschrift des Grabes war oder von einer späteren Ver-
wendung stammt, von der auch weitere Inschriften und die in die Nischenböden und
vor den Wänden später eingebrochenen Senkgräber zeugen. Die Inschrift, die Bellori
überliefert hat, lautet:

D M
Q • NASONIUS AMBROSI
US • SIBI ET SUIS FECIT LI
BERTIS • LIBERTABUSQUE
et) N)ASONIAE URBICE
coni)UGI SUAE • ET COL
li)BERTIS SUIS • ET
POSTERISQUE • EOR

Wegen der Widmung möchte man annehmen, daß Q. Nasonius Ambrosius in
der Tat der erste Inhaber des Grabes war und die späteren Grabstätten seinen Nach-
kommen gehören, aber bei der Unklarheit der Auffindung der Inschrift ist Sicherheit

25 Brit. Mus. Cat., Hinks, Paintings 51 Abb. 59.

26 S. u. 119.
 
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