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Antiqua Gemälde- und Altkunst-Verkaufsgesellschaft [Hrsg.]
Kunstauktion der 'Antiqua' - Gemälde- und Altkunst-Verkaufsges.: Ölgemälde, Aquarelle, Miniaturen, Porzellan, Möbel, Antiquitäten ; Versteigerung: Montag, 19. Februar, bis Donnnerstag, 22. Februar 1923 — [Wien], 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.25378#0002
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M I 7.

AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Y ersteigern n g jgekeMelit gegen sofortige Barzahlung in Ironenwälmmg.

Vom Erst «her wird zurc Zuschläge ein'Aufgeld Von 25 Präsent einge-
hoben. Gesteigert wird mindestens über .1000 Kronen M 100 Kronen, über
5000 Kronen um 500 Kronen, über 10.000 Kronen uiü 1000 Kronen,' über
50.030 Kronen um 15000 Kronen, über 100.000 Krönen um 10.000 Kronen, über
500.000 Kronen um 50.000 Kronen, über 1 Million um 100.000 Kronen u. s. w„
5tliot ist vorn.Er.steher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
(können vom Auktionsleiter nur dann zugabilligt werden, wenn
dem ambulanten Kassier einen Gutschein tibergibt, der die
rlit des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich
lntaloggegenstand anerkennt. Zahlungen sind ausnahmslos dem
Kassier oder an der Versteigerungskassa zu leisten.
Jungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an
Jf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist
[cMigf, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
lererfrag dem ursprünglichen Erstehen aufzulasten.

(fahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind,
sofort mitzunehmen, größere Objekte unbedingt innerhalb der dem letzten
Auktionstage '.folgenden nächsten zwei Tage abzuholen.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
einigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das
Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.

" Eie fachliche Bestimmung der Objekte erfolgt durch die Experten nach
bestem Wissen und Gewissen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge
laus Gründen der Bestimmung oder des Erhaltungszustandes können nicht
berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Versteigerungs-
amtes. Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über
ein vom Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das
Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschläge die betreffende Nummer nochmals
vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung, Wien I,
Spiegelgasse 16 (Telephone 29-16, j S4-98, 9.1-82, 95-28). Kaufaufträge über-
nehmen die vqm Amte bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanrafft, F. Hanak.
F. Bitterlich, E. Baumei, F. Huber, M. Chini und O. V. Binder.

Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Schaustellung und. Auktion ist ausschließlich den mit:
dem Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.

Preis des Kataloges 3000 Kronen.

Der .Leiter der Kunstabteilung:

Dr, PAUL BUB ERL

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