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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 1): Die Unterherrschaft — Sondershausen, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.19416#0072

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46

Grossenehrich.

Fig. 15.

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Capellthor erhielt; als kirchliches Gebäude diente jene bis 1639, wurde dann Brau-
haus, später aber abgebrochen.

Das Patronat über Kirche und Pfarrei zu Grossenehrich stand vom 10. bis zum
16. Jahrhundert dem Stift Gandersheim zu, welches dort reich begütert war.
Dasselbe hatte ausser dem Pfarrer noch drei Vicare eingesetzt, weil zu Grossenehrich
noch Wenigenehrich und Bliederstedt als Filiale gehörten. — Nach Einführung
der Reformation ging das Collaturrecht über die betr. Kirchen und Capellen an die
Grafen von Schwarzburg über, welche den kirchlichen Verband zwischen Grossen-
ehrich und dessen beiden Filialen 1575 aufhoben, Bliederstedt als Filial der Pfarrei
zu Otterstedt und Wenigenehrich als Filial der Pfarrei zu Rohnstedt zuwiesen.

Eingepfarrt sind nach Grossenehrich: die Bornmühle, die Brückenmühle, die
Faulmühle, die Feldmühle, die Rosenthalsmühle und Rosenthals Windmühle.

Profangebäude. Nach Urkunden und mündlicher Tradition gab es zu
Grossenehrich schon in den frühesten Zeiten seines Bestehens ansehnliche Profangebäude.

Als ein Ueberbleibsel von dem ältesten derselben, welches nichts Geringeres
gewesen sein soll, als eine Pfalz Carl's des Grossen, betrachtet man den noch
recht ansehnlichen untern Theil eines Thurmes, an welchen sich das Wohngebäude
eines in neuerer Zeit zerschlagenen Rittergutes, das Thurmgut genannt, anlehnt.
Das Vorhandensein einer kaiserlichen Pfalz gewinnt aber dadurch an Wahrscheinlich-
keit, dass Ehrich zu den Domainengütern der Carolinger gehörte, von welchen
Ludwig d. J. nach einer Urkunde von 877 einen Theil der daselbst gelegenen dem
Stift Gandersheim übergibt. Seinem Beispiel folgend schenkten dann Otto I. 956
und Otto ü. 979 demselben Stifte Güter zu Ehrich, Bliederstedt, Neustedt,
Rohnstedt, Wolferschwenda, Wenigenehrich, Bellstedt und Marksussra, die
alle zu jenen Domainengütern gehört haben mögen.

Der Zeit nach mag sich an die Gründung der Pfalz die des Rappensteins,
des Gandersheimischen Stiftgutes daselbst, anschliessen. Die dem gen. Stift gemachten
Schenkungen, von welchen es bedeutende Frucht- und Geldzinsen zu beziehen hatte,
und zu welchen bald noch andere Erwerbungen gekommen sein mögen, machten es
nothwendig, innerhalb des Bezirks, in welchem jene Güter lagen, eine Verwaltungs-
behörde einzusetzen, für welche eben der gen. Rappenstein gegründet wurde, und der
noch heute mit dem Namen Gandersheim er Stiftsgut bezeichnet wird. — In dem-
 
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