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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 1): Die Unterherrschaft — Sondershausen, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.19416#0074

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Grossenehrich.

Nach und nach geriethen aber die Vermögensumstände dieser Familie in Verfall, so
dass sie ihre Güter 1830 verkaufen musste; seit 1851 sind sie eine fürstliche
Domaine.

Das ursprüngliche Wappen der Ritter von Tottleben bestand in einem Adler
und einem Sparren oder Balken als Symbol des festen Sitzes im Zeitalter der Fehden.
Die jüngere Linie nahm aber -drei theils einfache, theils doppelte Adler anstatt
des einen in ihr Wappen auf, wie wir dies auch auf den beiden Grabdenkmälern unter
Fig. 12 und 13 bestätigt finden.

Die Stadt Grossenehrich wird wohl um dieselbe Zeit oder nur wenig später ge-
gründet worden sein, als Sondershausen und Greussen, und zwar ebenfalls von den
Sachsen; doch scheinen dort und in der Umgegend sehr frühzeitig die Franken Güter
erworben zu haben, welche, wie schon berichtet, meistens in den Besitz des Stifts
Gandersheim kamen. Dadurch gewann dieses Stift, wie in kirchlicher, so auch in
politischer Hinsicht dort grosse Macht und verstand sie auch auszunützen. — Neben
Gandersheim hatten auch die Grafen von Kirchberg Besitzungen zu Grossenehrich,
die im 13. und 14. Jahrhundert an die Grafen von Honstein resp. an die Grafen
von Schwarzbuzg übergingen.

Im Jahre 1282 wurde Gr. Eh. vom Grafen Heinrich II. von Honstein zur
Stadt erhoben, und 1313 erhielt es Statuten. Das Wappen der Stadt enthält das
Bild eines bejahrten Mannes, Gott Vater vorstellend, welcher auf dem linken Arme
ein Lamm mit einer Fahne (agnus dei) trägt; darunter steht ein Schild mit einem
Löwen als schwarzburgisches Hoheitszeichen. Die Umschrift ist: Sigillum
Oppidanorum Erichi majoris.

Im 17. und 18. Jahrhundert erwachte in Gr. Eh. eine ausserordentliche Ge-
werbthätigkeit, der zufolge man dort nicht blos die gewöhnlichen Gewerbe betrieb,
sondern die Stadt fast ein Jahrhundert lang der Hauptort des Innungswesens im betr.
Landestheile wurde. Vergl. Einleitung.

Wüstungen. Etwa 1,5 km südöstlich von Gr. Eh. ist die Wüstung Neu-
stedt oder Neustadt gelegen — urkundlich 979 Niuwenstad, 1311 Niewenstete
1348 Niuwenstede. Vor der im sechsten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts dort statt-
gefundenen Separation fand sich am Standorte des untergegangenen Dörfchens noch
ein Streifen Land vor, welcher ringsum von bepflanzten Gräben umgeben war und das
Kirchhöfchen genannt wurde; seitdem ist jede Spur der Wüstung verschwunden
und ihre Lage nur schwer festzustellen. Die Flur von Neustedt ist an die Fluren von
Grossenehrich und Bohnstedt gekommen.

Nordöstlich von Grossenehrich, nur 1 km entfernt, befindet sich die Wüstung
Vaula oder Faula — urkundlich 1358 Vule, 1467 Fula. Spuren von dem einst dort
gelegenen Dorfe sind nicht mehr vorhanden; doch erinnert noch mancherlei an dasselbe:
die Faulmühle am Bennebache, das Faulgehölz, welches in der Nähe jenes Ortes
lag, aber nicht mehr vorhanden ist, und der Faulgeschoss, eine von dem Lande,
welches einst zu Faula gehörte, an den Stadtrath zu Grossenehrich zu entrichtende
Abgabe. — Ein Platz an dem ehemaligen Standorte von Faula führt den Namen
Todtenacker und war wahrscheinlich die Begräbnissstätte des Orts. Im Jahre 1882
wurde dort ein noch gut erhaltenes menschliches Skelett ausgegraben,

Zu erwähnen ist noch die Wüstung Grobem, 3 km südöstlich von Grossen-
ehrich, nur- insofern, als von deren einstiger Flur ein Theil an die von Grossenehrich
 
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