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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 1): Die Unterherrschaft — Sondershausen, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.19416#0079

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Grossfurra.

Westlich vom Schlosse liegt ein sehr altes Gebäude, die Kemnate, auch land-
gräfliche'Curie genannt. Im 15. Jahrhundert wurden mit derselben die Herren
von Rüxleben belehnt, in deren Besitz sie ein Jahrhundert lang blieb, dann aber an
die Herren von Wurmb kam und jetzt als Schlossschäfereiwohnung dient. Von
baulichem Interesse findet man aber an derselben nichts.

Das Hofrittergut, nordwestlich vom Schlossrittergute, wurde mit seinen be-
deutenden Neben-und Wirthschaftsgebäuden i. J. 1600 erbaut. In baulicher Beziehung
ist an dem Wohngebäude nur das steinerne Portal desselben im Innern des Hofes
von einigem Interesse, indem sich an dessen Seiten zierlich ausgemeisselte Rosetten,
über demselben das von Wurmb'sche Wappen und das Jahr der Erbauung, 1600,
befinden.

Ausser den beiden vorgenannten Bittergütern gab es früher dort noch ein
drittes ziemlich bedeutendes, der sog. Kämmerhof, das von einem vormaligen Be-
sitzer desselben, Ottomar Kämmerer, seinen Namen hat. Mit diesem Gute wurden
1477 die Herren von Rüxleben belehnt, traten es aber nachmals wieder käuflich an
einen gewissen Caspar Affer ab, der 1597 das noch vorhandene Wohngebäude des-
selben errichten liess. Es war ein stattliches Gebäude mit einem sehr hohen Giebel-
dache, hat aber bei einem Umbau 1856 alles Alterthümliche verloren bis auf eine
Inschrift, welche sich über dem vormaligen Eingange an der Ostseite befindet und in
den eichenen Querriegel über demselben eingeschnitten ist. Diese Inschrift ist:

DVRCH GOTTES HILFE VND SEGEN IST DIESES HAVS GEBAWET EBEN.
WER GOTT VERTRAWET HAT WOHL GEBAWET. ANNO 1597.

Der Kämmerhof besteht übrigens nicht mehr als selbständiges Gut, sondern
ist seit 1602 resp. 1659 ein Pertinenzstück der von Wurmb'schen Güter resp. des
Hofgutes.

Das Dorf Grossfurra, in welchem die Familie von Vurre, Vure, Furra,
Furre etc. bis ins 14. Jahrhundert begütert war, mochte um jene Zeit wohl schon
längst im Besitz der Landgrafen von Thüringen sein, und ihnen verdankt wohl auch
die Burg daselbst ihren Ursprung. Mit den beiden Theilen, aus welchen sie bestand,
dem Burglehen und der Burgvoigtei, belehnten sie lange Zeit hindurch verschiedene
Bittergeschlechter, später verpfändeten sie dieselben. Von 1402 an kam die Burg
nebst dem Schultheissenamt zu Nordhausen in Folge der Verpfändung an die Herren
von Werther und die von Seebach. Im Jahre 1444 überliess Berthold von
Werther seinen Antheil an der Burg und dem betreffenden Schultheissenamte seinem
Eidam Lutze Wurmb sen., welcher bald nachher auch den Seebach'schen Antheil
an der Burg kaufte.' Der Sohn desselben, Lutze Wurmb jun., erhielt 1499
von dem Herzog Georg von Sachsen die Burg mit allen Rechten und Zuge-
hörungen um die Summe von 2200 Rheinischen Gülden und gegen Abtretung des
ihm bis dahin verpfändet gewesenen Schultheissenamt zu Nordhausen.

Die Familie von Wurmb, welche unter den Namen Worm, Whorm,
Wurm und Wurmb urkundlich seit dem 13. Jahrhundert vorkommt und zu Ehrich,
Volkmarshausen, Gebesee, Tunzenhausen, Straussfurt, Wolkramshausen, Keula, Gross-
brüchter u. a. 0. begütert war, ist seit 1444 resp. 1499 im Besitz der Burg oder des
 
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