Arnstadt.
25
platte nur eine männliche Figur mit einer kleinen Glocke und einer Keule, wahr-
scheinlich ein Mönch, zwischen zwei Wappenschildern; die Platte an der Westseite
enthält nur zwei Wappenschilder. —
Fig. 7i>.
p-tt_______W^cl.mvJt gcr.
Die nördliche Seitenplatte vom Kenotaphium des Gr. Günther XXV. u. Gemahlin.
Fig. 7c.
Die östliche Seitenplatte vom Kenotaphium des Gr. Günther XXV. u. Gemahlin.
Graf Günther XXV., reg. von 1337 bis 1368, war der Sohn des Grafen Hein-
rich X. und der Neffe des Kaisers Günther. Er und sein Bruder Heinrich XII. kamen
zufolge eines Erbvertrags mit dem Grafen Heinrich von Honstein, Herrn zu Sonders-
hausen, im Jahre 1356 in den Besitz der Herrschaft Sondershausen. Sie regierten
ihre Lande gemeinschaftlich; doch schlug Graf Heinrich seine Residenz zu Sonders-
hausen auf, während Graf Günther zu Frankelihausen, Blankenburg, meistens aber zu
Arnstadt Hof hielt, wo er auch starb. —
25
platte nur eine männliche Figur mit einer kleinen Glocke und einer Keule, wahr-
scheinlich ein Mönch, zwischen zwei Wappenschildern; die Platte an der Westseite
enthält nur zwei Wappenschilder. —
Fig. 7i>.
p-tt_______W^cl.mvJt gcr.
Die nördliche Seitenplatte vom Kenotaphium des Gr. Günther XXV. u. Gemahlin.
Fig. 7c.
Die östliche Seitenplatte vom Kenotaphium des Gr. Günther XXV. u. Gemahlin.
Graf Günther XXV., reg. von 1337 bis 1368, war der Sohn des Grafen Hein-
rich X. und der Neffe des Kaisers Günther. Er und sein Bruder Heinrich XII. kamen
zufolge eines Erbvertrags mit dem Grafen Heinrich von Honstein, Herrn zu Sonders-
hausen, im Jahre 1356 in den Besitz der Herrschaft Sondershausen. Sie regierten
ihre Lande gemeinschaftlich; doch schlug Graf Heinrich seine Residenz zu Sonders-
hausen auf, während Graf Günther zu Frankelihausen, Blankenburg, meistens aber zu
Arnstadt Hof hielt, wo er auch starb. —