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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 2): Die Oberherrschaft — Sondershausen, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.19417#0035

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Arnstadt.

bis 1531 und war der letzte katholische Graf Schwarzburgs. Je leutseliger er sein
ganzes Leben hindurch und besonders als Eegent gewesen war, um so mehr schmerzte
und erbitterte es ihn, dass auch seine Unterthanen an den Bauernunruhen Theil
nahmen, und weil er meinte, dass vornehmlich die Reformation zu jenen Unruhen Ver-
anlassung gegeben, so blieb er bis zu seinem Tode ein erbitterter Gegner derselben.
So kam es, dass er lange Zeit den Bitten seines Sohnes, des Grafen Heinrich XXXII.,
der Reformation beitreten zu dürfen, widerstand und erst dann einwilligte, nachdem
der letztere versprochen, während dessen Lebzeiten im Lande keine Religionsver-
änderung vorzunehmen.

Eine Zeitlang regierten er und sein Neffe Graf Heinrich XXXI. ihre Lande ge-
meinschaftlich, während Graf Günther in Arnstadt und jener in Sondershausen residirte;
bei der 1513 vorgenommenen Theilung erhielt Graf Heinrich die Unterherrschaft, Graf
Günther die Oberherrschaft. —

Das Grabdenkmal der Gräfin Elisabeth, geb. Grätin von Eisenberg (Isen-
burg) mit ihrer Eigur und der Umschrift:

ANNO 1573 DEN 14 MAI IST ERAW ELISABETH GEBORNE GREFEIN VON
EISENBERK GREFEIN VND FRAW ZV SCHWARZBVRGK- SVNDERSHAVSEN

SELIG ENTSCHLAFEN. D. G.

Die Gräfin Elisabeth, Wittwe des Grafen Günther XL., überlebte ihren Gemahl
um 20 Jahr, starb 1572, nicht 1573, wie auf ihrem vorerwähnten Grabdenkmale steht,
und zeichnete sich während ihres ganzen Lebens durch Gottesfurcht und Frömmigkeit
aus. Besonders viel that sie für Kirchen und Schulen, und namentlich hatte ihr die
Stadt Sondershausen ein ganz neues, 1559 erbautes Schulhaus zu verdanken. Sie
starb auf dem Schlosse zu Sondershausen, wurde aber zu Arnstadt neben ihrem Ge-
mahle in dem Erbbegräbniss bestattet. —

An der Ostseite der betr. herrschaftlichen Grabcapelle steht das überaus schöne
Epitaphium des Grafen Günther XLL, des Streitbaren, und dessen Gemahlin
Katharina, geb. Gräfin von Nassau, welches die letztgenannte im Jahr 1590 ihrem
Gemahl setzen liess und durch Hinzufügung ihrer eigenen Figur zugleich sich selbst
widmete — s. Fig. 9 —. Das Epitaphium ist 7,26 m hoch, 4,66 m breit und ruht
auf einem etwa 1,0 m hohen Untersatze. In der Mitte der untern Abtheilung des
Epitaphiums befindet sich ein Crucifix, zu beiden Seiten desselben stehen die lebens-
grossen Figuren des Grafen Günther und der Gräfin Katharina in Marmor ausgeführt
und von einer reichen Renaissancearchitektur in farbigem Marmor und Alabaster, wie
von zahlreichen in Gold und Farben staffirten Wappenschildern umgeben.

In der obern Abtheiluug befinden sich zwei Inschriften, links: Günther der vier
Graffen des Reichs, Graffen zu Schwartzburgk, Herr zu Arnstadt, Sondershausen und
Leutenberg, Rö. K. Maj.-Rath und bestallter Oberster der Generalstaaten in den Neder-
landen, — und rechts: Katharina, Geborne Greffin von Nassau-Catzenellenbogen,
Greffin und Frau von Schwarzburgk.

Auf dem Schlusssteine des Denkmals befindet sich folgende, bei der letzten
Renovation etwas modernisirte Inschrift:

Anno Domini 1529 den 25. Februarii ward der Wohlgeborne und Edle Herr,
Herr Günther, der Vier-Grafen des Reichs, Graf zu Schwarzburg, geboren, dessen
Gnaden sich bald in der Jugend zu Kaiserl. Majestät Herrn Caroln den Fünften an
den Hof begeben, da Sie denn folgendes beides unter Ihrer Majestät und bei Regierung
 
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