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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 2): Die Oberherrschaft — Sondershausen, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.19417#0056

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4.8

Arnstadt.

denselben Folgendes zu bemerken. Derselbe befindet sich in der unterhalb der Neuen-
kirche beginnenden Erfurterstrasse und besteht aus einem achteckigen aus Stein-
platten zusammengefügten Wasserkasten, der mit einem viereckigen Vorbau versehen
ist, beide mit Masken und dem arnstädter Adler verziert. In der Mitte des Kastens
steht auf einem zierlichen Fusse eine hübsch verzierte Schale mit Löwenköpfen, welche
Wasser speien. Mitten auf der Schale steht ein Pfeiler mit einer geharnischten Figur,
welche jedenfalls die Stadt Arnstadt repräsentiren, nicht aber, wie man gewöhnlich an-
nimmt, den Grafen Günther den Streitbaren vorstellen soll. Diese Ritterfigur hat
einen Spiess oder eine Fahnenstange in der Hand, welche oben mit einem aus
Eisenblech gefertigten einköpfigen Adler als Fahnentuch oder Flagge versehen ist, und
an ihrer Seite lehnt ein Schild, ebenfalls mit einem einköpfigen Adler. — Errichtet
wurde dieser Brunnenständer nach der an dem Wasserkasten befindlichen Jahreszahl
im Jahre 1573. —

Geschichtliches. Arnstadt ist die älteste Stadt nicht blos der Oberherr-
schaft, sondern des ganzen Fürstenthums. Zwar wird sie urkundlich zum erstenmal
im Jahre 704 erwähnt, ohne Zweifel bestand sie aber damals schon längst. Gründ-
liche Kenner des alten Deutschlands sind nämlich der Ansicht, dass fast alle Orte,
deren die Geschichte kurz nach Einführung des Christen thums gedenkt, aus dem
fernen Heidenthum stammen. Dass aber Arnstadt zu diesen Orten gerechnet werden
darf, dazu berechtigt der Umstand, dass sowohl auf dem Gottesacker daselbst, als auch
in der Flur des Dorfes Rudisleben Grab- oder Todtenurnen von mannichfaltiger Form
und Farbe ausgegraben wurden, ein Zeugniss für den Anbau der genannten Gegenden
und Orte in vorchristlicher Zeit.

Die oben angedeutete erstmalige Erwähnung Arnstadts geschieht — vergl. Ein-
leitung — in einer Urkunde des Herzogs Heden II. von Franken und Thüringen, durch
welche er seinen Hof in dem Orte Arnstati an dem Flusse Huitteo (Weisze)
und Zubehörungen dem Bischof Willibrord von Utrecht schenkt. Durch testamenta-
rische Verfügung des letztern kam jener Hof u. s. w. in den Besitz des Klosters
Epternach und von diesem gegen Ende des 8. Jahrhunderts in den des Stiftes Hers-
feld. Dieses erwarb dort nach und nach so viel Grundbesitz, dass es sich als Herrn
der Stadt betrachtete und dadurch mit den Grafen von Kevernburg, die dort eben-
falls begütert waren, in Streit gerieth. Nach manchen gegenseitigen Anfeindungen
und Reibungen sah sich das Stift Hersfeld 1273 (1270) veranlasst, die Grafen als
gleichberechtigte Mitbesitzer Arnstadts anzuerkennen, und so stand die Stadt von da
an unter zwei Herren. Anstatt der Grafen von Kevernburg wurden 1306 die Grafen
von Schwarzburg Mitbesitzer, 1332 aber Alleinbesitzer derselben, indem Hersfeld die
ihm bis dahin zugehörige Hälfte nebst der Burg daselbst käuflich an sie abtrat. Bei
dem Hause Schwarzburg, wenn auch nicht immer bei derselben Linie, ist Arnstadt
seitdem ununterbrochen geblieben, bis jetzt also fünfhundert und fünf und
fünfzig Jahr.

Zu verschiedenen Zeiten war Arnstadt Residenz. So von 1280 bis 1302 die
des Grafen Günther VIII. von Kevernburg, des letzten Gliedes der jüngern kevern-
burgischen Linie; dann öfters wieder gemeinschaftliche Residenz von Brüdern und
Vettern des schwarzburgischen Hauses, nur von 1347 bis 1357 war sie getheilt, und
jede Hälfte hatte ihren eigenen Herrn — die eine die Grafen Heinrich XII. und
Günther XXV., die andere deren Oheim, den Grafen Günther XXL, nachmaligen Kaiser,
 
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