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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 2): Die Oberherrschaft — Sondershausen, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.19417#0058
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Arnstadt.

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und dessen Sohn, Heinrich XIII, mit dessen Tode, 1357, diese Theilung endete —.
Unter dem Grafen Günther XLL, 1552 bis 1583, war A. die Residenzstadt der Graf-
schaft Schwarzburg-Arnstadt und fast 100 Jahre später unter dem Grafen resp.
Fürsten Anton Günther IL, von 1683 bis 1716, als dessen Residenz die Hauptstadt der
Grafschaft resp. des Fürstenthums gleichen Namens. Seitdem ist A. die zweite
Residenzstadt des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen und der Hauptort der
Oberherrschaft dieses Fürstenthums.

Von dem Ansehen, welches A. auch nach aussen genoss, zeugt, dass daselbst
zu verschiedenenmalen Reichs- und Fürstenversammlungen gehalten wurden. So fand
unter dem Kaiser Otto I. im Jahre 954 daselbst eine Roichsversammlung statt, auf
welcher dessen Sohn Wilhelm von der Geistlichkeit zum Erzbischof von Mainz erwählt
wurde und zugleich eine Versöhnung zwischen dem Kaiser und dessen Sohne Ludolf,
welcher sich gegen jenen empört hatte, zu Stande kam. — In den Jahren 1198 und
1208 wurden daselbst zwei Fürstenversammlungen gehalten; auf jener wurde Philipp
von Schwaben zum Kaiser erwählt, auf dieser, nach Ermordung Philipps, Otto von
Braun schweig.

Im Jahre 1323 hatte die Stadt A. die Ehre eines Besuchs vom Kaiser Lud-
wig von Baiern, welcher mit dem damaligen Grafen Heinrich VII., Vater des Kaisers
Günther, sehr befreundet war und gerade damals dessen tapfern Armes bedurfte, und
ebendaselbst nahm, wie schon erwähnt, der König Gustav Adolph 1631 und 1632,
jedesmal einige Tage hindurch, Quartier.

Obwohl A. bereits zu Anfang des dreizehnten Jahrhunderts städtische Verfassung
hatte und 1266 städtische Statuten erhielt, so fehlte ihm doch bis 1330 die äussere
Gestalt einer Stadt; von da an aber gewann es auch diese, indem es mit einer Mauer,
die hier und da mit Thürmen versehen war, umgeben wurde. Zugleich errichtete man
als Aus- und Eingänge vier Hauptthore: das Lcngster- oder Lengwitze r-, Rieth-,
Wachsenburger- und Erfurter-Thor, nach welchen auch die vier Viertel der
Stadt, in welche sie durch zwei sich durchschneidende Hauptstrassen zerfällt, benannt
wurden. Ausser jenen Hauptthoren erhielt sie noch zwei Nebenthore, das Schloss-
thor und das Neuethor.

Ein Bild der so mit von Thürmen bekrönten Mauern umgebenen und mit
Thoren versehenen Stadt vergegenwärtigt ein in Vogelperspektive aufgenommener Plan
derselben — s. Fig. 24 —, eine etwa um das zehnfache verkleinerte Copie von dem
auf dem dortigen Rathhause befindlichen Original, welches in den Jahren 1572 und
1573 angefertigt worden sein muss. Dies ergiebt sich daraus, dass auf dem Plane
sich noch die Gebäude befinden, welche bei dem grossen Brande 1581 eingeäschert
wurden, aber auch unter andern die Günthersmühle, welche erst 1572 erbaut wurde,
dagegen befindet sich auf demselben der Brunnenständer in der Erfurter Strasse nicht,
welcher 1573 errichtet wurde und gewiss nicht fehlen würde, wenn er bei Anfertigung
des Plans schon vorhanden gewesen wäre, da docli alle übrigen Brunnen der Stadt
in denselben aufgenommen worden sind.

Von der Stadtmauer, die sich samt ihren Thürmen bis in unser Jahrhundert
ziemlich vollständig erhalten hatte, findet man gegenwärtig nur noch kleine Ueberreste
an der Süd- und Westseite der Stadt. Von den überbauten Stadtthoren sind nur noch
das Riefhthor und das Neuethor vorhanden.

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