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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 2.1878

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Dilthey, Karl: Drei Votivhände aus Bronze
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https://doi.org/10.11588/diglit.9392#0065
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hier beide Male nicht mehr die für jene andere Gruppe der Votiv-
hände charakteristische; die zwei letzten Finger sind gleichfalls er-
hoben, aber alle fünfe nicht straff ausgestreckt, sondern in mehr
oder minder gebogener lässiger Haltung.

Die unter 1, 2 abgebildete, in Triest befindliche Hand26),
macht nach der Stellung der Finger durchaus den Eindruck, als
habe sie zwischen Daumen und Zeigefinger einen Gegenstand ge-
halten, und zwar wird man nach Analogie anderer Bronzehände an
eine Frucht, wie den Pinienzapfen, denken mögen27). Zwar wird
mir von Benndorf nicht bemerkt, dass äusserliche Spuren auf diese
Vermuthung hinleiten, aber auch ohne solche hat sie nicht geringe
Wahrscheinlichkeit. Die dritte Hand, Taf. III 3, 4, wiederum der
Sammlung des Herrn Fr. Trau in Wien angehörig, ist am Gelenk
mit einem Armband ausgestattet, durch das sie als eine weibliche
bezeichnet sein dürfte28) und zwischen Zeige- und Mittelfinger mit
einer Frucht, die vielleicht für einen Pinienapfel gelten darf, ob-

3S) Vermuthlich identisch mit der im Museo Bresciano I Text S. 147 als im
Besitz des Grafen Giovanelli in Triest befindlich erwähnten Votivhand. Vgl.
auch Wieseler Gött. gel. Nachrichten 1874 S. 606.

") 1. Gerhard und Panofka Neapels ant. Bildw. S. 200 n. 18: „Votivhand,
die einen Pinienzapfen hält". 2. Eine kleine Votivhand von Famars bei Valenciennes
mit Arm daran hält einen Pinienzapfen mittelst Daumen, Zeige- und Mittelfinger,
während die zwei letzten eingeschlagen sind: Caylus Ree. III 121 n. 3. 3. Die
oben erwähnte Darmstädter Votivhand hält mit Daumen und Zeigefinger einen
„kleinen runden Gegenstand, wie ein Aepfelchen, der jedoch nach oben hin wieder
einen erbsengrossen Vorsprung hat", während die „übrigen Finger in jener leichten
natürlichen Krümmung gehalten sind, welche die menschliche Hand annimmt, so-
bald sie einen Gegenstand zwischen Daumen- und Zeigefinger fasst" (Becker a. a.
O. 15). 4. Die im Besitz des Lord Londesborough befindliche Votivhand, welche
nach der Beschreibung im archäol. Anzeiger 1854 S. 440 zwischen Daumen, Zeige-
und Mittelfinger ein Ei hält, wurde um dieser Fingerstellung und des hinzutretenden
prophylaktischen Beiwerkes willen von Jahn seiner Reihe als n einverleibt.

3S) H. Meyer hatte unbegründeterweise gemeint, dass alle Votivhände von
Bronze weibliche seien und der gleichen Ueberzeugung ist Becker (S. 18), indem
er wunderlich genug behauptet, dass es „jener dem Genius der Alten ureigne Sinn
für Schönheit gewesen sei, welcher sie die Frauenhand als Votivform wählen Hess".
Es bedarf kaum der Bemerkung (vgl. Friedrichs a. a. O. 283), dass in diesem Punkt
nicht antiker Schönheitssinn, sondern, sofern überhaupt Frauenhände zu erkennen,
das Geschlecht der weihenden Person den Ausschlag gab: wie denn gerade Becker
in jener Schrift eine Bronzehand, ausgestreckt diduetis digitis, veröffentlicht, welche
laut Inschrift von einem Centurio Gaius Julius Marinus dem Iupiter Dolichenus ge-
stiftet wird. Im Uebrigen dürfte es in den meisten Fällen übel angebrachter Kunst-
enthusiasmus sein, der sich äusserte in der Zuversicht, es müsse die oder jene
Votivhand um ihrer schönen Form willen eine weibliche sein,
 
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