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Vaternamens sein, wenn es nicht vielmehr der Name des Freige-
lassenen oder des Freilassenden ist; in letzterem Falle wäre Z. 3
l~eXujv|a] zu sehreiben. Dieser Name erscheint auf einer anderen
Freilassungsurkunde (XXXI1) als der eines Zeugen. — Z. 5 muss
vor Ottoti Ka GeXrj ein die Freiheit der Bewegung ausdrückendes Ver-
bum, etwa drroTpexeiv gestanden haben, wie an zahllosen Stellen
der delphischen Urkunden. Die hieher gehörigen Formeln hat be-
reits Fick (a. a. O. 281) aus den genannten Urkunden zusammenge-
stellt zu XXX 1, wo ich [xpa]neulOcu örrai Ka GeXni ergänzen möchte,
(öttcu Ka 8eXm begegnet auch bei Wescher - Foucart 373, 9—10).
Man vgl. Lucian praec. rhet. 8: orroTepav TpaTrnreov (und die bei
späteren Schriftstellern häufige Verwendung des Fut. Tpamicrouai). —
Zu Z. 6 vgl. Wescher-Foucart Nr. 172, 6: eiuev be eXeuGepouc; ati-
xoug dirö xäcrbe tag auepag Troieovxag ö Ka GeXuivn —. Ein
Amynandros erscheint auch XXXI 3 und XXVII 2.
c) Rechts-Urkunde unbestimmbaren Inhalts:
Trpoo"TaxeuovTo]s MoXo[o~aujv
.........-vog 0oiv[dtou . .
.........-uictkou M......
...........-ov drroT- ....
5 .........v drroTeTa......
.....S udpiupegHfevoi. ...
.. AwbuuvaTor 'AvilKjaprog. .
.. .-pjou, [Oe]XXiog A......
........[rrJacfK..........
Auch dies ist möglicher Weise eine Freilassungs-Urkunde, doch
ist kein einziger Ausdruck erhalten, der mit Sicherheit darauf hin-
Vaternamens sein, wenn es nicht vielmehr der Name des Freige-
lassenen oder des Freilassenden ist; in letzterem Falle wäre Z. 3
l~eXujv|a] zu sehreiben. Dieser Name erscheint auf einer anderen
Freilassungsurkunde (XXXI1) als der eines Zeugen. — Z. 5 muss
vor Ottoti Ka GeXrj ein die Freiheit der Bewegung ausdrückendes Ver-
bum, etwa drroTpexeiv gestanden haben, wie an zahllosen Stellen
der delphischen Urkunden. Die hieher gehörigen Formeln hat be-
reits Fick (a. a. O. 281) aus den genannten Urkunden zusammenge-
stellt zu XXX 1, wo ich [xpa]neulOcu örrai Ka GeXni ergänzen möchte,
(öttcu Ka 8eXm begegnet auch bei Wescher - Foucart 373, 9—10).
Man vgl. Lucian praec. rhet. 8: orroTepav TpaTrnreov (und die bei
späteren Schriftstellern häufige Verwendung des Fut. Tpamicrouai). —
Zu Z. 6 vgl. Wescher-Foucart Nr. 172, 6: eiuev be eXeuGepouc; ati-
xoug dirö xäcrbe tag auepag Troieovxag ö Ka GeXuivn —. Ein
Amynandros erscheint auch XXXI 3 und XXVII 2.
c) Rechts-Urkunde unbestimmbaren Inhalts:
Trpoo"TaxeuovTo]s MoXo[o~aujv
.........-vog 0oiv[dtou . .
.........-uictkou M......
...........-ov drroT- ....
5 .........v drroTeTa......
.....S udpiupegHfevoi. ...
.. AwbuuvaTor 'AvilKjaprog. .
.. .-pjou, [Oe]XXiog A......
........[rrJacfK..........
Auch dies ist möglicher Weise eine Freilassungs-Urkunde, doch
ist kein einziger Ausdruck erhalten, der mit Sicherheit darauf hin-