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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 5.1881

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Hirschfeld, Otto: Inschriften aus Carnuntum, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.9395#0200
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212

imperator in den Provinzen nicht recht zu finden gewusst, was um
so begreiflicher ist, als selbst die in Rom geprägten kaiserlichen
und senatorischen Münzen, wie Mommsen nachgewiesen hat, in dem
Gebrauche dieses Titels bei Titus sich in sehr wesentlicher V/eise
von einander unterscheiden. Dass Imperator hier an zweiter Stelle
vor Caesar steht, ist zwar dem allgemeinen Gebrauche entgegen,
findet aber eine Analogie in einer Bronzemünze, an deren Echtheit
nach Sallet (die Daten der Alexandrinischen Kaisermünzen S. 26:
t imp caesar) nicht der geringste Zweifel besteht.

Gesetzt ist die Inschrift im J. 73, in dem Domitian sein zweites
Consulat bekleidete, Vespasian zum fünften und Titus zum dritten
Consulat designirt waren.

Die Grösse der Lücke zwischen den Fragmenten a und b wird
bestimmt theils durch die sichere Ergänzung von Z. 1 , wo nur
Ve\spasiano] gestanden haben und Z. 6, wo abgesehen von dem
Reste des o nur [Caes. Ä\ ausgefallen sein kann, theils durch n. 2,
aus dessen zweiter und dritter Zeile hervorgeht, dass die tribunicia
potestas, die dem Imperatortitel vorausgehen müsste, und der Titel
censor bei Titus gefehlt oder doch keineswegs am Schlüsse seiner
Titelreihe gestanden hat. Dass aber der Censortitel nicht dem Con-
sulate vorausgegangen ist, erhellt wiederum deutlich aus den Ueber-
resten von n. 1 Frgm. b: -Hvcosn. Dass diese Titel aber auch bei
Vespasian nicht gesetzt worden sind, würde man schon in Anbetracht
der Stellung des Titus als Mitregenten annehmen dürfen, wenn nicht
ausserdem des in Z. 1 von n. 2 so weit nach rechts gerückt wäre,
dass für den Zusatz censor kein Platz mehr bleibt. Offenbar hat
man in dieser militärischen Inschrift die kaiserliche Civilgewalt
absichtlich fortgelassen, ähnlich wie auch in der im J. 1878 im
Carnuntinischen Lager gefundenen Inschrift des Vespasianus und
Titus (Mittheilungen II S. 182) die tribunicia potestas allem Anschein
nach bei Titus und demnach wohl auch bei Vespasian gefehlt hat.
Jedoch ist dort der Titel censor bei Vespasian hinzugefügt und würde
auch hier schwerlich gefehlt haben'), wenn bereits bei der wol in
der ersten Hälfte, wenn auch, nach dem oben angeführten stadt-
römischen Terminalcippus (C. I. L. VI, 1238 ] zu schliessen, nicht
gerade ganz am Anfange des J. 73 erfolgten Setzung dieses Steines
Vespasian und Titus die Censur angetreten hätten. Es bestätigt dies
die Annahme von Mommsen (Wiener Numism. Zeit. III, 1871 S. 461
A. 4 und Staatsrecht II S. 326 A. 3) und Henzen (bull. deW inst. 1874

l) Allerdings fehlt der Titel zuweilen auch in officiellen Inschriften vgl. z. B,
C. I. L. VI n. 944.
 
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