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gegen, dass sämmtliche aus der älteren Zeit des Lagers stammende
Ziegel, von denen eine grössere Anzahl auch in den Ausgrabungen
der Jahre 1877 und 1878 zum Vorschein gekommen ist, einzig
und allein den Namen der legio XV Apollinaris tragen, die bekannt-
lich nach Beendigung des jüdischen Krieges in ihre Standquartiere
nach Panonnien zurückgesandt (Josephus bell. Jud. VII, 5, 3) und
in Carnuntum stationirt wurde und dass insbesondere Ziegel der
legio XIII Gemina, die bei dem Lagerbau am ehesten mitgewirkt
haben könnte, in Carnuntum niemals zum Vorschein gekommen
sind (C I. L. III p. 580). Demnach werden wir auf beiden Steinen,
wozu der Raum vollständig ausreicht, leg. XV Apol. (so ist die
gewöhnliche Abkürzung) am Schlüsse ergänzen. In der vorletzten
Zeile hat dann unzweifelhaft der Name des Legionslegaten gestanden,
ebenso wie, abgesehen von den numidischen Steinen, wo der Legions-
legat zugleich Provinzialstatthalter ist, in der spanischen Inschrift
C I. L. II 2477, in der neben den Kaisernamen an erster Stelle der
Provinziallegat Valerius Fedus, an zweiter Stelle P. Cornelius Mae-
cianus leg. Aug. (d. h. der legatus legionis VII Geminae) und an letzter
Stelle noch L. Arruntius Maximus proc Aug. (d. h. Asturiae et Gal-
laeciae) im Ablativ zur Datirung hinzugefügt sind6). Der Vorname
des Legaten der fünfzehnten Legion Q(uintus) und der erste und
dritte Buchstabe e und n seines Gentilnamens sind noch in n. 1
erhalten. Den ganzen Namen mit annähernder Sicherheit zu er-
gänzen, sind wir durch zwei neuerdings in Afrika gefundene In-
schriften (C I. L. VIII, 10116 und 10119) in Stand gesetzt, die in
den J. 75 und 76 Q. Egnatius Catus als Legaten von Numidien
nennen, ein Posten, der an Prätorier unmittelbar vor Uebertragung
des Consulates vergeben zu werden pflegte (C. I. L. VIII Index
p. 1065). Demnach werden unsere Inschriften folgendermassen zu
ergänzen sein, wobei zu bemerken ist, dass die schlechte Disposition
der kurzen Zeilen 3 und 5, die besonders in n. 1 mehr nach rechts
gerückt sein sollten, mit der bei solchen Inschriften auffallend ge-

6) Dass gerade seit den Flaviern diese Verbindung der Provinzialbeamten
mit den Kaisern, resp. den kaiserliehen Prinzen, häufig auftritt, ist wohl kein Zu-
fall und es muss, da sich dieselbe in verschiedenen Provinzen findet, hier eine
kaiserliche Vorschrift zu Grunde gelegen haben. Jedoch findet sich dieselbe bereits
unter Nero (ein älteres Beispiel ist mir nicht bekannt) in der neuerdings in Ar-
menien gefundenen Inschrift (Hermes 15 S. 289), die offenbar entsprechend den
analogen Inschriften folgendermassen zu ergänzen ist: Nero[ne CT\au[dio] Divi
[Olaudif.] | Caesar[e A]u[gusto] \ Imp(eratore) pont. maximo [trib.\ \ pot. XI cos IUI
{i\mp, IX. p. p. | Cn. Domitio C[or]bulone | [l]eg. Aug. pro. pr, \ T. Aurelio Fulvo \
leg. Aug. \ leg(io) III Gal(lica).
 
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