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decennalia solverunt' und die dort angeführten Beispiele) in die erste
Hälfte des J. 378, wenige Monate vor der Schlacht bei Adrianopel.
Ist aber das Castell von Beroe erst im J.378 errichtet, so wird man sich
kaum entschliessen können, die zweite Zeile der Inschrift auf jenen
bereits vor 9 Jahren beendeten Gothenkrieg zu beziehen (vgl. dagegen
CLL. III n.3653: hunc burgum. . . ad summam manum operis in diebus
XXXXIX.. fecit pervenire), sondern vielmehr an den im J. 377 aus-
gebrochenen und zu dem Unglückstage von Adrianopel führenden
Gothenkrieg denken müssen. Dass Valens im J. 377 noch nicht
persönlich die Führung übernommen hatte, spricht natürlich nicht
dagegen; aber auch der Umstand, dass von einer Besiegung der
Feinde bei dem mindestens zweifelhaften Ausgang der Schlacht 'bei
den Weiden' eigentlich keine Rede sein konnte, fällt bei der be-
kannten Schönfärberei der officiellen römischen Schlachtenberichte
nicht ernstlich ins Gewicht. Die Ergänzung [Athan]arico ist dann
allerdings nicht zulässig, da derselbe an diesem Kriege unbetheiligt
geblieben ist. Vielleicht wird daher am Anfang von Z. 2 zu er-
gänzen sein: Aug(u$tus) in solo Romano et barb]arico, obgleich der
Kampf im J. 377, so weit uns bekannt ist, sich auf römischem Ge-
biete abgespielt hat. Wie viele Buchstaben am Anfange der Zeilen
verloren sind, lässt sich mit Sicherheit nicht bestimmen; in Z. 1
hat vielleicht nur gestanden D. n. Imp. Caes. Fl. V]alens, aber ebenso
gut kann z. B. Imperator Caesar ausgeschrieben gewesen sein. In
Z. 3 könnte hunc burgum a fundament\is zu ergänzen sein, was zu
der oben vermutheten Ergänzung von Z. 2 in Betreff der Buch-
stabenzahl stimmen würde; aber ebenso denkbar wäre eine Ergän-
zung wie iterum rebellantibu]s oder Aehnliches, wo dann die Erwäh-
nung des burgus in der vierten Zeile zu suchen wäre. — Z. 5 ist
wohl mit den Früheren labore oder manu ßdelissi]morum oder devo-
tissi]morum zu ergänzen, wobei natürlich, wie Mommsen annimmt,
nach labore oder manu (vgl. C. I. L. III n. 88) noch ein Wort aus-
gefallen sein kann. ■— Z. 6 wird, wie Mommsen und Gardthausen,
der et equitum Stables(ianorum) mit Rücksicht auf Not. Dign. Or. 39,
15: cuneus equitum Stdblesianorum Bireo ergänzt, annehmen, ein
zweiter Truppenkörper genannt gewesen sein; jedoch werden die
sicher erhaltenen Ueberreste (vmcvre zu ergänzen sein: commissor]um
cur(a)e, vgl. C. I. L. III n. 5670a: milites auxiliares Lauriacenses cur(a)e
eius commissi. — Z. 7 wird eher insistente etiam Ste\rcorio als ordinante,
wie Gardthausen vermuthet, zu lesen sein. — Die von Gardthausen
(a. O. S. 264 ff.) versuchte Identificirung des in Z. 6 genannten
p(rae)p(ositus) Ursicinus mit dem bekannten von Ammianus gefeierten
 
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