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Chlamys nach links in Rückenansicht ausschreitend, die Arme
stemmt um ihn zu heben.

4. Skiron. In der Mitte steht stumpfartig schmal und niedrig
ein Felsen, von dem Skiron, an beiden Füssen von dem linksher
stehenden Theseus gepackt, und die Arme nach unten ausstreckend,
kopfüber herabgeschleudert wird. Theseus trägt einen kurzen Chi-
ton und einen spitzen Pileus. Soviel erkennbar war die Gesichts-
bildung des Skiron barbarisch, mit wildem Haupthaar. Mit beider-
seits ausgebreiteten Armen springt von rechts eine nackte bärtige
Gestalt herzu. Zugehörig waren wohl zwei Blöcke, auf denen eine
mit dem Kopfe aufwärts gerichtete grosse Schildkröte, ein Delphin
und zwei Fische zu sehen sind; diese Darstellung scheint daher
ähnlich gedehnt gewesen zu sein wie die Reliefs auf der östlichen
Hälfte der Nordwand.

Auf eine Perseusthat weist das für eine sichere Erklärung
allerdings nicht hinreichend erhaltene Relief eines weiteren Blockes
hin. Man erkennt eine tumulusartige Erhöhung, deren Spitze bis
an den obern Rand des Reliefs reicht, und links hinter ihr zum
Vorschein kommend die Spuren eines vierfüssigen Thieres, während
von rechts her mit vorgestrecktem rechten Arme ein Jüngling mit
flatternder Chlamys weitausschreitend herzukommt, der in der ge-
senkten Linken einen menschlichen Kopf bei den Haaren hält,
wahrscheinlich das Gorgoneion.

Einige vorläufige Bemerkungen allgemeinerer Art mögen die
gegebene Uebersicht beschliessen.

Ueberblickt man die ganze stoffliche Fülle, die ich mehr oder
minder eingehend zu schildern versuchte, so sieht man sich zunächst
beirrt, irgend einen leitenden Gedanken in ihr aufzufinden. Mythi-
sches und Historisches, Genrehaftes und Persönliches wechselt ab,
in sorgloser Einfalt ist ohne jede scheidende oder bindende Ver-
mittlung Gegenstand an Gegenstand hart aufgereiht. Wenn auch
in verschiedener Fassung, ist eine Kentauromachie, möglicher Weise
auch eine Amazonomachie zwei Mal vertreten. Diese letztere That-
sache namentlich schliesst einen einheitlichen Decorationsplan, der
auf anderen als rein formellen Rücksichten und Erwägungen be-
ruhte, so viel ich zu erkennen vermag, geradezu aus. Man wird
darin ein kunstgeschichtliches Factum erblicken dürfen, welches für
die Beurtheilung ähnlicher Darstellungscomplexe nicht ohne Bedeu-

Archäologisch-epigraphische Mitth. VI. 15
 
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