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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 7.1883

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Swoboda, Heinrich: Vertrag des Amyntas von Makedonien mit Olynth
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https://doi.org/10.11588/diglit.9397#0033
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dieser Entdeckung durch eine Bemerkung Ausdruck zu geben, dafür
diene zum Beweis, dass nach W. Dindorf in der Liste bei Syncellus
(1, 495) sich hinter Amyntas, wo er an dritter Stelle mit 12 Jahren
erscheint, in dem schlechten Pariser Codex A die Marginalnote
findet: ä\\og, 'AXeEavbpog 6 AopiTnc; hier haben wir es ersichtlich mit
dem Einfall eines Schreibers zu thun. Dennoch müssen wir in dieser
letzten Aenderung nicht den Fehler eines Abschreibers oder eine
späte Zuthat, sondern eine bewusste, in frühere Zeit heraufreichende
Recensententhätigkeit erkennen. Ich habe oben berührt, dass die
Regierungsdauer des Amyntas, inbegriffen die Jahre der Usurpatoren,
bei Syncellus 21 Jahre beträgt, die drei übrigen Jahre dem Orestes
gegeben sind. Dagegen ist die Art der Berechnung in den schlechten
Listen eine ganz verschiedene: zunächst werden die Jahre der Usur-
patoren in die Gesammtsumme des Amyntas nicht eingerechnet,
sondern besonders gezählt, was sich darin zeigt, dass die Jahre der
dritten Regierungsperiode des Amyntas nicht wie bei Syncellus 12
betragen, sondern auf 18 erhöht sind; diese 18 addiert zu den 6
Jahren der zweiten Periode desselben Königs geben schon die Ge-
sammtsumme 24, das überschüssige Jahr, welches bei Amyntas an
erster Stelle erscheint, liefert somit den Beweis, dass alle schlechten
Listen, nicht blos diejenigen, in welchen dies ausdrücklich ange-
merkt ist, den an erster Stelle genannten Amyntas als einen von dem
Späteren verschiedenen König mit 1 Jahr Regierungsdauer ansetzen.
Da neben diesen 25 Jahren noch die Jahre der Usurpatoren (mit
Ausnahme des Pausanias) in Rechnung kommen und ausserdem die
schlechten Listen den guten darin folgen, dass auch sie dem Orestes
3 Jahre zutheilen, trotzdem dass die Gesammtsumme des Amyntas
schon erreicht ist, so ist es klar, dass damit auch die Summe der
ganzen makedonischen Königsreihe erhöht ist. Es muss dies ab-
sichtlich geschehen sein, da auch die Zahl der Regierungsjahre in
der Zeit vor Archelaos bei einzelnen Königen erhöht ist, und scheint
mit der HeraufrÜckung der Epoche des makedonischen Königthums
in eine frühere Zeit zusammenzuhängen. Eine kurze Berechnung
wird dies zeigen:
 
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