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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 7.1883

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Swoboda, Heinrich: Vertrag des Amyntas von Makedonien mit Olynth
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https://doi.org/10.11588/diglit.9397#0050
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Zeit vor 390 setzen zu können; und in dieser Periode giebt es,
wie Sauppe (inscr, Mac. S. 16) mit divinatorischem Blicke erkannt
hat, keinen passenderen Zeitpunkt als das erste Jahr des Amyntas
394/3, denn hier bietet sich die Anknüpfung an den von uns oben
berührten Bericht Diodors von selbst. Diodor, welcher, wie wir
sahen, an zwei Stellen und aus zwei Quellen berichtet (XIV 92, 3.
XV 19, 2), dass Amyntas den Olynthern einen Strich des an der
Grenze gelegenen Landes überlassen habe, hat allerdings durch
falsche Pragmatisierung die Folge der Ereignisse um etwas ver-
schoben ; wenn er meint, dass Amyntas, weil er an der Behauptung
seiner Herrschaft verzweifelte (dTTOfVOUg rnv dpxnv, biä Tnv dirö-
•fvuiffiv t% eauTOÜ ouvacrieiag), erst nach dem Einbruch der Illyrer
diese Landschenkung vorgenommen habe, so ist es natürlicher, dass
die Cession in die Zeit vor dem Einfall der Illyrer fiel und Amyntas
in der Hoffnung, an den Olynthern sichere und mächtige Bundes-
genossen gegen die äusseren und inneren Gegner seiner Herrschaft
zu gewinnen, sich zu dieser Entäusserung eines Theiles seines Reiches
ontschloss. Wir haben daher für die Allianz zwischen Amyntas
und Olynth, welche den Inhalt unserer Inschrift ausmacht, eine
doppelte Wahl: entweder war sie gleichzeitig mit der Landabtretung
an Olynth, diese ein integrierender Theil des Vertrages gewesen,
und dann müsste man annehmen, dass diese Abtretung in dem für
uns verlorenen Theil der Inschrift erwähnt war (und zwar der Vor-
derseite, da von der Rückseite nur einige Schlussclauseln fehlen
können) oder war dies nicht der Fall, so ist es natürlich, dass der
Bundesvertrag der Landabtretung vorausgieng, denn Amyntas wird
sich erst für die Hilfe Olynths Garantien verschafft haben, ehe er
ihnen eine so bedeutende Belohnung im voraus zugestand. In jedem
dieser beiden Fälle kann man aber mit Recht den Vertrag in das
Jahr 394/3 setzen. Er wurde, was auch sonst vorkommt98), auf
die Dauer von fünfzig Jahren abgeschlossen (A Z. 5) und setzt
sieh zusammen aus rein politischen und aus handelspolitischen Be-
stimmungenB!>). Amyntas und die chalkidische Eidgenossenschaft

98) Der Friede zwischen Athen und Sparta im Winter 421 (Thnc. V 18); der
Bund zwischen Sparta und Argos im Winter 418/7 (Thuc. V 79). Gewöhnlich ist
die Dauer ic, töv dei xpövov.

°'J) Ich brauche nicht zu bemerken, was aus dem Fundorte und der Formulie-
rung der Inschrift (schon der Ueberschrift) hervorgeht, dass das in Olynth aufge-
stellte Exemplar des Bundesinstrumentes uns erhalten ist.
 
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