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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 7.1883

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Swoboda, Heinrich: Vertrag des Amyntas von Makedonien mit Olynth
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https://doi.org/10.11588/diglit.9397#0059
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53

senschaft angehörigen Stadt nicht blos in seiner Heimat, sondern
auch in den übrigen Bundesstädten das Recht, eine bürgerlich
giltige Ehe, aus welcher vollberechtigte Nachkommen entsprossen,
zu schliessen besitzen sollte (eTrrfauia), un<i das Recht, sich im
ganzen Bundesgebiet niederzulassen und Häuser und Grundstücke
zu erwerben (efKXnffig); wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, so
doch nach der Sachlage wahrscheinlich ist, dass mit diesen beiden
Rechten auch die mit denselben öfter vereint auftretende Isopolitie
verknüpft wurde122). Diese durchgreifende Reform kann schwerlich
von der Bundesgesetzgebung ausgegangen sein, wenn man auch
nach Xenophons Ausdruck {Hell. V 2, 19) dies vermuthen könnte:
ei uevxoi GuYKXeiaöriaovTai xaii xe ejH-fCijiiflis Kai i^r\aeai rcap1 dX-
XnXoig, äg ei|jr|(pto"uevoi eiai, vielmehr wird man diesen so deuten
müssen, dass die Volksversammlungen der einzelnen Städte diese
Umgestaltung beschlossen; man muss sich den Vorgang ähnlich
vorstellen und die Verordnungen müssen ähnlich gelautet haben,
wie in den Conventionen zwischen den Hierapytniern und Prian-
siern auf Kreta (C. I. Gr. 2556), zwischen den Allarioten und Paros
(C. I. G. 2557), Teos und den kretischen Arkadern (C. I. G. 3052)
und Messene und Phigalia (Lebas P. II n. 328a). Dass diese ganze
Reform in demokratischem Sinne war, brauchte auch dann nicht
angezweifelt zu werden, wenn wir nicht ein ausdrückliches Zeugniss
für die demokratische Regierungsform von Olynth hätten (FJell. V
2, 17 6 xwv 'OXuvBiujv bfjuog). Ob nun diese Politik der Olynther
ihren Verbündeten gegenüber wirklich das hohe Lob verdient,
welches Grote ihr ertheilt123), lasse ich dahingestellt sein; uns Mo-
dernen mag ihr Streben recht schön vorkommen, Thatsache ist,
dass diese übermässige Centralisation und Nivellierung dem auf
Ausbildung eines individuellen Staatslebens gerichteten griechischen
Geiste fremd und antipathisch und die damalige Zeit keinesfalls
dafür reif war. Dies sagen die Akanthier in Sparta offen (§. 14):
nms be, ui dvbpeg AaKebamöviot, ßouXöueGa uev xoTg iraxpiois vö-
uoig xpnö9ai Kai aüxoTtoXixai eivai und die dem Bunde Angehörenden
bezeichnen sich als ürrnKOOi (§. 15). Dazu kommt, dass die Olynther
ihren Bund nicht blos durch freiwilligen Anschluss — wie bei den

,53) Die Chalkidier giengen mit diesen Bestimmungen, welche die religiöse
Grundlage jeder einzelnen Stadt berührten, weiter als die Böoter vgl. Foucart bei
Lebas, P. II S. 20 des Commentars.

) 1 IX 265 sq.
 
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