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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 7.1883

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Swoboda, Heinrich: Vertrag des Amyntas von Makedonien mit Olynth
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https://doi.org/10.11588/diglit.9397#0062
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56

in der griechischen Geschichte so häufigen Synoikismen 13°), die
fast immer nur der äussere Ausdruck für einen politischen Act,
meist der Bildung eines Bundesstaates, sind; ich verweise auf den
zweiten olynthischen Bund selbst13t) und als auf den bekanntesten
Fall auf die Zusammensiedelung der Arkader in Megalopolis13Q).-
Man kann nun allerdings hier einwenden, dass die Zusammen-
siedelung der abgefallenen Chalkidier in Olynth, wie aus der
damaligen Lage und den folgenden Worten des Schriftstellers
hervorgehe, zunächst einen vorübergehenden militärischen Zweck,
die Stärkung ihrer Vertheidigungsfähigkeit, gehabt habe; ohne dies
zu bestreiten, möchte ich aber zu bedenken geben, ob es möglich
gewesen wäre, einen für Kriegszwecke berechneten Zusammenhang
für längere Zeit zu schaffen, ohne ihn auch auf politisches Gebiet,
wenigstens gewisse Theile desselben (wie z B. die auswärtige Po-
litik) auszudehnen. Es kommt mir nicht in den Sinn behaupten
zu wollen, dass man es hier schon mit demselben fest organisierten
chalkidischen Bunde, der uns später entgegentritt, und noch weniger
mit der Stellung, welche Olynth in demselben einnahm, zu thun
habe; die Verbindung kann eine ganz lockere gewesen sein, welche
sich auf das Notwendigste beschränkte und eben von der Not-
wendigkeit geschaffen war. Wir haben doch Beispiele, wie bedeu-
tende politische Bünde gerade dem ursprünglichen Zwecke der
Kriegführung entsprungen sind, auch der attisch-delische Bund hatte
nach den Intentionen seiner Stifter nur die Aufgabe, den von den
Spartanern aufgegebenen Krieg gegen die Barbaren fortzuführen
(Thuc. I 95. 96). Welche Städte damals von Athen abfielen, hat
Köhler aus den Tributlisten des attischen Bundes nachgewiesen 133);

,3°) In dem Berichte Diodor's, der übrigens indircct von Tlracydides abhängt,
ist sogar dieser Ausdruck selbst gebraucht XII 34, 2: Kai TTepbiKKa; 6 tüjv Ma-
keoövwv ßacnXeuc;, äWoTpitu; otaKet|aevo<; Trpö; 'A9nvaiouc, eireiae tou; Xa\Kibei;
ütiocitcivtck; 'A8n,vcüujv Tai; uev eui Tri 0a\ÖTTr| iröAeu; exXnreiv, ei<; (jiav be
ouvoiKiö6f]vai Tr)v övo|uaZou£vnv "OXuvOov.

13') Dem. or. XIX §. 263 von der früheren Zeit: oüuw XaAxibewv ei; e'v
cuvu)Kio"|ievu)v.

Die Stellen bei Clinton-Krüger, Fasti Hell. S. 426, 426.

133) Urkunden und Untersuchungen S. 143. Doch ist seine Motivierung, dass
diese Städte seit Ol. 87, 1 nicht mehr in den Tributlisten vorkommen, durch die
von K'j-chhoff vorgenommene veränderte Anordnung der Tributlisten des von Köhler
S0£,enatinten zweiten Steindenkmales, welche in C. I. A. I n. 241 —254 vorliegt,
hinfällig geworden, denn die gerade den thrakischen Tribut enthaltenden Fragmente
 
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