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204

»Stilisierung, hat einen mächtigen Stier im Laufe nach rechts zu
Falle gebracht, indem er ihm, mit der Linken in seine Nüstern
greifend, den Kopf zurückriss, so dass das Thier in die Knie sank,
wobei es mit dem rechten Hinterbein ausglitt. Das andere, nur
selten sichtbare Hinterbein ist unter dem Leibe eingeklemmt zu
denken, der Schwanz schlägt entweder im Bogen rückwärts in die
Höhe oder peitscht die Flanke. Um das Thier niederzuhalten tritt
der Jüngling auf seinen zurückgestreckten Hinterfuss und setzt ihm
das linke Knie in den Bug, im Begriffe, ihm mit der Rechten sein
spitzes Dolchmesser — dessen Scheide ihm regelmässig um die
linke Schulter gehängt ist und mit der Chlamys zurückfliegt —
zwischen Nacken und Schulterblatt zu bohren, wobei immer, wie
auch auf den meisten bei Lajard vereinigten Mithraeen, nur die
Spitze des Dolchs in den Stierleib dringt. Vielleicht darf man
damit combinieren, dass das Gesicht des Jünglings durchaus in
Vorderansicht, oft sogar mehr nach links zurückgewandt ist, am
entschiedensten auf dem Neuenheimer Relief*) und hier mit aus-
gesprochen schmerzlichem Ausdruck, kaum aus Mittleid mit dem
Stier, sondern wie nach plötzlichem, schmerzhaftem Hinderniss um-
blickend, so dass die Rettung des Stiers nicht unmöglich erscheint**).
Für die Bezeichnung Stieropfer lassen sich weder im Hauptbild
noch in dem Beiwerk hinreichende Anhaltspunkte finden***).

Gegen die Wunde springt rechtsher, meist nur mit dem Vor-
dertheil sichtbar, ein Hund an, während eine grosse Schlange mit
dem Kopfe gleichfalls gegen die Wunde, vielleicht auch gegen den
Hund aufzüngeltf).

Den an den Hoden des Stiers sich anklammernden Skorpion
lässt meist nur die Analogie anderer Denkmäler erkennen Er fehlt
oft ganz, seltener auch die Schlange. Ein viertes zum Hauptbild

*) Lajard PI. XCII, Stark, in der Begrüssungsschrift für die Heidelberger
Philologenversammlung 18(16 Tf. I.

**) Eine Situation, wie sie sich daraus ergeben könnte, zeigt das dritte
Seitenbil-i rechts auf dem erwähnten Denkmal: der Stier in rasendem Laufe den
Jüngling, der sich an seinen Hals klammert, davontragend.

***) Denn die kleinen Altärchen sind zur Haunthandlung nie in Beziehung
gesetzt.

f) Dafür sprechen solche Darstellungen, wo die Schlange viel weiter nach
rechts reicht, als uiithig wäre, um das der Wunde entströmende Nass (nüma vgl. die
Inschrift Lajard PI. LXXV) zu kosten, Lajard LXXIX, LXXXIX; deutlich gegen
den Hund gerichtet erscheint sie LXVI. 2, LXXVII. 1, dagegen sicher Blut leckend
LXXVII. 2, XCVXI. 2.
 
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