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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 8.1884

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Tocilescu, Grigore George: Neue Inschriften aus der Dobrudscha und Rumänien
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https://doi.org/10.11588/diglit.9398#0034

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28

Darnach müsste seine Statthalterschaft von Asien, die Waddington
(fastes des provinces Asiatiques p. 216), der ihn mit dem von Aristi-
des als Vorgänger des Ti. Julius Severus genannten Pollio iden-
tificirt, unter Antoninus Pius setzt, unter M. Aurel fallen, was auch
an und für sich wahrscheinlicher ist, da Pollio erst im J. 176 zum
zweiten Mal Consul war und gewiss nicht bereits, wie angenommen
wird, schon im J. 138 sein erstes Consulat bekleidet haben dürfte.
Seine Statthalterschaft von Mösien würde demnach um das Jahr
161 anzusetzen sein. 0. H.]

4. Meilenstein, gefunden auf einem türkischen Friedhofe in
der Umgegend von Hirschova, gegenwärtig im Museum zu Bukarest.
L. 0-66, Durchm. 014.

B • POT- P • P - PR
OCOS • C- PE

////////////////
////////////////

5 LEG-
AVG-PRP R
M P r

Z. 3—4 C. Pe[scennius Niger],

Wenn die Ergänzung der Z. 3—4, die, wie wir glauben, schon
im Alterthume abgemeisselt wurden, richtig ist, so muss die Meinung
Borghesi's (Oeuvres VIII, 476), dass Pescennius Niger Statthalter
von Dacien gewesen sei, aufgegeben werden. Derselbe schloss aus
einer Stelle des Dio Cassius (1. LXXII, c. 8), welche sagt, Albinus
und Niger hätten sich in den Kämpfen mit den Barbaren, welche
jenseits der Donau wohnten, grossen Ruhm erworben, sowie aus
den Worten des Capitolinus (v. Albin. c. VI), Albinus habe die
Legionen IV (Flavia) und I (lialica) befehligt, welche in Unter-
Mösien stationirt waren, dass dieser Statthalter von Mösien war
und folglich Niger Statthalter von Dacien gewesen sei. Unsere In-
schrift bezeugt jedoch, dass Niger das untere Mösien verwaltete,
sicherlich unter Commodus, nachdem er Consul gewesen und bevor
er Statthalter von Syrien wurde, welchen Posten er noch bei Com-
modus' Tode inne hatte. Aus der Abmeisselung seines Namens schon
im Alterthume folgt, dass, nachdem er durch Septimius Severus
(a. 194) ermordet worden war, sein Name von den Denkmälern
getilgt worden ist. [Aus den Worten des Capitolinus vita Albini
c. 6: egit et legionem quartanorum et primanorum ist weder ersieht-
 
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