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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 8.1884

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Mommsen, ...: Zu den Inschriften aus der Dobrudscha
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https://doi.org/10.11588/diglit.9398#0259

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249

genau genommen nicht einmal tautologiscb. Die Dienstzeit von
161 —183 stimmt nicht; es werden 25 Jahre gefordert.

VIII S. 2 Z. 7: doch wohl ex r{e)p{ublica) [sua]; die Präpo-
sition fordert dies.

S. 3 n. 7 Z. 3: Tiana = Tyana.

S. 7 n. 19 könnte man an folgende Ergänzung denken: qui

sem[per in persequendis deserjtoribus et a\d]lectionibus [perficiendis]
versätus [est],

S. 20 n. 60 Z. 14: i[\ctpxov <pu]\r\g, vgl. Staatsrecht II S. 800.
Z. 18 a. E. ist Kai zu tilgen. Die singulare Carriere, dass Longinus
zuerst praefectus cohortis wird und dann vom Sevirat auf die senato-
rische Carriere vollständig durchmacht, hängt wohl mit der Adoption
zusammen, die ihn aus dem Ritter- in den Senatorenstand gebracht
haben wird.

S. 23: dass die ala I Flavia Qaetulorum später im Orient
stand, zeigt C. I. L. III n. 600.

S. 26 fg.: die wohlbeglaubigte Annahme, dass Artaxata im
J. 163 eingenommen wurde, kann durch den barbarischen Meilen-
stein nicht erschüttert werden. Das in jeder Hinsicht fehlerhafte
ii vor a vg ■ bei Marcus ist augenscheinlich Nachtrag, und ebenso
wird Armeniacus bei Verus Nachtrag (im Concepte) sein. Ob diese
Nachträge im J. 163 auf die Kunde des Falls von Artaxata hinzu-
gefügt wurden, oder schon 162 auf die Nachricht von dem Ein-
treffen des Verus im Osten, ist nicht auszumachen und gleichgiltig.
Ordentlich Bescheid wusste der Concipient auf keinen Fall.

S. 30: der Augustustitel Geta's ist hier wohl zu erklären nach
Staatsrecht II S. 1106 Anm. 2.

S. 32: ti]tulum [con]freq(u)ent(etii) III kal, Junias?

S. 33: Növvct k(ou) ö TuveKäöeXcpog.
 
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