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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 9.1885

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Schuchhardt, Carl: Wälle und Chauseen im südlichen und östlichen Dacien
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https://doi.org/10.11588/diglit.12270#0223
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werde, was sich heute nicht mehr constatieren lassen würde, da
die 1871 gebaute rumänische Chaussee, wie an vielen anderen
Stellen, so gerade auch hier auf die alte römische aufgelegt ist.
Popowitsch folgert aus jenem passiven Verhalten des Walles ein
höheres Alter desselben, ein Schluss, der sonderbarer Weise von
Odobescu17) angenommen und dahin präcisiert worden ist, dass
also der Wall vorrömisch sein müsse. Das ist indessen ein
Trugschluss. Wall und Chaussee können sehr wohl gleichzeitig
angelegt sein; wenn jener eine römische Grenze bildete, mussten doch
immer Wege offen bleiben, die den Verkehr mit dem Aussenlande
vermittelten; wie viele solcher Wallausschnitte, durch welche
Chausseen führten, sind nicht im germanischen Limes constatiert.
Ausserdem aber liesse sich auch denken, dass der Wall jünger sei
als die Chaussee, denn die letztere, deren gute Erhaltung noch heute
Staunen erregt, hat gewiss noch lange nach den Römern die Ver-
kehrsader im Alutathaie gebildet und konnte daher absichtlich ver-
schont werden, als man den Wall anlegte. Ein strikter Beweis wäre
aus der Kreuzung nur in dem einen Falle zu gewinnen gewesen, wenn
der Wall die Chaussee zerstört hätte, dann würde die letztere natür-
lich älter sein; so aber, wo die Chaussee den Wall unterbrochen
hat, bleiben nach wie vor alle Möglichkeiten offen.

Der Wall zieht zwischen Vladuleni und Greci durch gegen
die Aluta hin, überschreitet den Fluss und läuft drüben zunächst
durch die Gemeinde Coteana (österr. K. Kotiana), aus welcher ein
Bericht in der Enquete vorhanden ist18). Wahrscheinlich befindet
er sich nördlich vom Dorfe und hat schon hier die nordöstliche
Richtung eingeschlagen, in Folge deren er laut des folgenden Be-
richtes 19) zwischen den Dörfern Catana und Mosteni gesehen wird.
Der dritte Gewährsort in diesem Distrikte. Urschoia20) (30 Kilom.
nordöstl. von Mosteni), führt ausdrücklich an, dass der Wall mit
dem einen Ende nach SW und mit dem andern nach NO gerichtet
sei. Alle drei Berichte erwähnen, dass der Wallaufwurf gegen
Süden (der Graben also im Norden) liege.

Der Wall muss in seinem weiteren Laufe die äusserste Nord-
westspitze des Distrikts Teleorman abschneiden. Eine Nachricht

17) Odob. a. a. O. p. 187.

18) B. E. Distr. Oltu Fol. 487.

19) Aus Mierlesci B. E. Distr. Oltu Fol. 482 v.

20) B. E. Distr. Oltu Fol. 493.
 
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