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der Verzierung mit Guirlanden, deren Enden von Eroten getragen
werden. Nun zeigt schon einigernaassen die Abbildung, bestimmt
das Relief selbst, dass die grosse Guirlande gerade über der Mitte
der Figur der Vetulonier am tiefsten herabreicht und also dort ihre
Mitte hat, dass, wie rechts davon der erhaltene Erot das rechte
Ende fasst, so auf dem verlorenen Stücke ein in der Lage ent-
sprechender Erot das linke gehalten und die Figur der Vetulonier
demnach die Mitte der Platte eingenommen haben wird. Diese von
der Symmetrie der Ornamente geforderte Annahme wird nun weiter
dadurch gestützt, dass Dr. Loewy und ich in dem erhaltenen
oberen Rande, und zwar gleichfalls etwa über der Mitte der
Figur der Vetulonier, ein verticales Loch fanden, welches ohne
Zweifel zur Befestigung der Platte mittelst einer Klammer diente.
Das steigert die Wahrscheinlichkeit, dass die durch den Vertreter
der Vetulonier eingenommene Stelle die Mitte der Platte war und
dass, wie rechts neben dieser stehenden Figur zwei auf Sockeln
sich befinden, so auch zur Linken sich zwei befunden haben werden-
Damit wird beides, die Beziehung des Reliefs auf ein Denkmal der
Zwölfstädte und die Genauigkeit der ermittelten Liste, wenigstens
für die Zeit des Denkmals, in erwünschter Weise bestätigt.

Wie hier noch erkennbare monumentale Spuren, so gibt, glaube
ich, die Beschaffenheit der Liste selbst bei genauerer Prüfung eine
Gewähr für ihre Richtigkeit. Nur muss die Liste richtig aufgefasst
werden.

Die benützten Berichte der Schriftsteller wollen zunächst nur
für den Zeitpunkt beweisend sein, auf den sie sich beziehen, und
auch hierbei ist die Beweiskraft nicht bei allen die gleiche. Nach
unserer allgemeinen Kenntniss der Ueberlieferung kann von vorn-
herein nur die Stelle des Livius (28, 45) für die letzte Zeit des
hannibalischen Krieges (das Jahr 549 d. St.) Anspruch auf völlige
Glaubwürdigkeit erheben. Und danach ist, denke ich, nicht zu
bezweifeln, dass die in derselben genannten acht populi selbst-
ständige und vollberechtigte Mitglieder der Verbindung waren, die
Etrurien zu sein oder zu vertreten schien und die im Stande war,
Beschlüsse zu fassen. Geringer ist an sich die Glaubwürdigkeit
der Berichte bei Diodor und Livius über die Friedensschlüsse,
mittelst deren die Kriege Roms gegen Etrurien in den Jahren 444
und 460 d. St. beendet sein sollen. Indess, die Einzelheit, um die
es sich hier handelt, die namentliche Anführung derjenigen Städte,
die in dem etrurischen Bunde die mächtigsten und führenden
 
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