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118

Wie ist nun diese Vermehrung zu denken? Von den oben
S. 114 erwähnten Erklärungen ist die aus der Vereinigung mit Um-
brien hergenommene, die ein gewisser Adami aufgestellt hatte, über-
haupt nur durch die falsche, jetzt beseitigte Lesung in XI, 1941 -
Gruter 375, 4 praetor Umbriae (statt Etruriae) XV populorum ver-
anlasst und sicher abzuweisen. Dass Umbrien und Etrurien oder
Tuscien ein gemeinsames Fest erhielten, wird erst Folge ihrer Ver-
einigung zu einem Verwaltungsbezirk sein, die einer weit späteren
Zeit angehört, als in der die XV populi zuerst vorkommen. Aber
es haben auch während der Zeit der Vereinigung beide Landschaften
ihre besonderen Priester gehabt und der praetor Etruriae XVpopu-
lorum würde, auch wenn er mit dem Priester für Etrurien oder
später Tuscien identisch sein sollte, zunächst in keiner Beziehung
zu Umbrien stehen. So passt denn auch die Erhöhung um nur
drei Mitglieder wenig zu dem Eintritt einer ganzen und so städte-
reichen Region, wie es Umbrien war.

Es bliebe die zweite Möglichkeit, dass bei einer Neuord-
nung des Bundes einige Gemeinden Etruriens, die früher nicht
Mitglieder waren, aufgenommen wurden. Welcher Zeit und welcher
Persönlichkeit dieselbe zuzuschreiben sein mag, ist wohl noch nicht
erörtert. Indess wenn, wie wohl höchst wahrscheinlich ist, die
Aedilen Etruriens, deren Inschriften wenigstens zum Theil schon der
ersten Kaiserzeit angehören'1<2); ebenso wie die Prätoren erst nach der
Neuordnung eingesetzt sind23), so ist wohl ziemlich sicher, dass der
Begründer auch dieser in der Kaiserzeit bestehenden Ordnung
Augustus gewesen ist. Dass dies ohnehin die grösste Wahrschein-
lichkeit hat, werden die Kundigen sofort einräumen; doch will ich
hier auf eine begründende Darlegung, die einen weiteren Rahmen

Zeit, wo es entstand, schon aus den zwölf Gemeinden fünfzehn geworden sein
sollten. In dem letzten Theile der alphabetischen Liste nach dem Buchstaben T
ist wohl sicher keine Aenderung- vorgekommen. "Wenn die Erklärung-, die ich
weiterhin vorschlage, richtig ist, sind übrigens die XII und die XV überhaupt
identisch.

**.) Es kann z. B. die im Gebiet von Cortona gefundene Inschrift des aedilis
Etruriae (XI, 1905, s. Anm. 14), dessen Namen noch kein Cognomen enthält, kaum
später als in augusteische Zeit gesetzt werden.

") Das deuten schon die römischen Benennungen dieser Scheinmagistrate an,
Prätoren und Aedilen. Auch nennt Livius denjenigen, der in älterer Zeit von den
duodeeim populi gewählt wurde, sacerdos (5, 1, 5),
 
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